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Was bedeutet passiver Rechtsschutz in der Privathaftpflicht?

Eine private Haftpflichtversicherung hat zwei grundlegende Funktionen: Zum einen kommt sie bei berechtigten Schadensersatzforderungen für die Kosten auf. Zum anderen wehrt sie unbegründete Ansprüche gegen Sie ab.

Falls notwendig, geht die Versicherung gegen unberechtigte Forderungen auch gerichtlich vor. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die Privathaftpflicht bietet Ihnen somit eine Art passiven Rechtsschutz, der jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln ist.

Ansprüche können unter anderem unberechtigt sein, wenn Sie den betreffenden Schaden gar nicht oder nicht schuldhaft verursacht haben und daher keine rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz besteht.

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