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Bezahlt die Privathaftpflicht den Schlüsseldienst, wenn ich mich aussperre?

Eigenschäden sind grundsätzlich nicht durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Dies umfasst Schäden, die Sie sich selbst oder mitversicherten Personen zufügen.

Beispiel: Sie verlassen kurz Ihre Mietwohnung, um die Post zu holen. Durch einen Windstoß fällt die Haustür hinter Ihnen ins Schloss und Sie sind ausgesperrt. Ein professioneller Schlüsseldienst muss das Schloss öffnen und kann Ihnen so Zugang zur Wohnung verschaffen. Die Kosten für den Schlüsseldienst werden nicht von der Versicherung übernommen.

Der Verlust eines Mietwohnungs- oder Büroschlüssels kann jedoch über die Haftpflicht mitversichert werden.

Beispiel: Während eines Ausfluges verlieren Sie den Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Zusätzlich zu Ihrem eigenen Türschloss muss die komplette Schließanlage des Mehrfamilienhauses ausgetauscht werden. Ihr Vermieter stellt Ihnen den Austausch in Rechnung. Ihre Haftpflichtversicherung zahlt für den Schaden.

Um den Verlust von Schlüsseln in der Privathaftpflicht abzusichern, können Sie im CHECK24-Vergleich den passenden Filter auswählen. Angezeigt werden dann nur Tarife, welche eine Schlüsselversicherung für den Fall eines Schlüsselverlustes beinhalten.

 

Auwahl: Schlüsseldienst in der Privathaftpflicht

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