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Bin ich bei selbstständiger, nebenberuflicher Arbeit über die Privathaftpflicht versichert?

Unter bestimmten Voraussetzungen können gewisse selbstständige Tätigkeiten – zum Beispiel privater Nachhilfeunterricht oder Kinderbetreuung als Tagesmutter – in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sein. Das gilt aber nur, wenn die selbstständige Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Zudem gilt der Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung nur bis zu einem bestimmten Jahresumsatz. Diese Grenze sowie die versicherten Tätigkeiten können je nach Versicherung und Tarif variieren.

Wissenswert: Sind Sie hauptberuflich als Selbstständiger oder Freiberufler tätig und möchten sich gegen Risiken absichern, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen, benötigen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese schützt Sie bei durch Sie verursachten Vermögensschäden. Dieser Schutz lässt sich mit einer Betriebshaftpflicht oft sinnvoll ergänzen. Für Berufe, die eine hohe Verantwortung gegenüber Dritten mit sich bringen, ist eine Berufshaftpflicht sogar Pflicht. Hierzu zählen unter anderem Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare, aber auch Architekten, Ingenieure und Ärzte.

Bis zu welcher Umsatzgrenze eine nebenberufliche Tätigkeit im Versicherungsschutz der Privathaftpflicht enthalten ist können Sie ganz einfach in den Tarifdetails einsehen. Wählen Sie hierfür im Detailvergleich den Menüpunkt „Beruf & Freizeit” aus.

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