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Kann die Haftpflichtversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Das Wichtigste im Überblick

  • Die private Haftpflichtversicherung kann als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgesetzt werden.
  • Vorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte, Rentner und Studenten beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige abgesetzt werden
  • Die Beiträge werden in der Steuererklärung als Sonderausgabe in der Anlage “Vorsorgeaufwand” in Zeile 48 eingetragen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen
  2. Vorgehen bei der Steuererklärung
  3. Übersicht der steuerlich absetzbaren Versicherungen
  4. Benötigte Unterlagen für die Steuererklärung
  5. Abgabepflichten der Steuererklärung

Voraussetzungen für das steuerliche Absetzen

Die grundlegende Voraussetzung, um die Beiträge der Privathaftpflicht steuerlich abzusetzen, ist das Vorliegen von steuerlichen Einnahmen. Der Gesetzgeber hat hierbei allerdings Höchstgrenzen festgelegt, bis zu denen die Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Diese unterscheiden sich je nach Beschäftigungsgrad:

  • Angestellte, Beamte, Rentner und Studenten: Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro absetzbar.
  • Selbstständige und Freiberufler: Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro absetzbar, da sie höhere Kosten für Ihre Vorsorgeaufwendungen tragen müssen.

Sonderregelung für Ehepaare

Bei verheirateten Personen, die ihr Einkommen zusammen veranlagen und nur eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden die jeweiligen Höchstbeträge zusammengerechnet. Wenn Sie also beispielsweise beide Angestellte sind, liegt Ihre Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen bei 3.800 Euro.

Bei den Höchstgrenzen der Vorsorgeaufwendungen werden zunächst die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigt. In den meisten Fällen überschreiten diese bereits die steuerliche Grenze und machen somit das Anrechnen der Privathaftpflichtversicherung unmöglich. Daher lohnt es sich vor allem für geringverdienende Arbeitnehmer, Rentner oder Studenten die Kosten für die Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen.

Vorgehen bei der Steuererklärung

Die Beiträge für die private Haftpflichtversicherung müssen in der Steuererklärung als Sonderausgabe in der Anlage “Vorsorgeaufwand” in Zeile 48 eingetragen werden.

Tipp: Nutzen Sie unseren SteuerCHECK, um Ihre Steuererklärung online zu erstellen und kostenlos an das Finanzamt zu übermitteln. In dieser Steuersoftware können Sie die Beiträge der Haftpflichtversicherung im Bereich “Versicherungen & Altersvorsorge” eintragen.

SteuerCHECK

zum SteuerCHECK

Übersicht der steuerlich absetzbaren Versicherungen

Generell können alle Ausgaben für Versicherungen, die der persönlichen Absicherung dienen, als sonstige Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Neben der Privathaftpflichtversicherung können somit noch viele weitere Haftpflichtversicherungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden:

  • Kfz-Haftpflicht (keine Kaskoversicherung)
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Bootshaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht

Sofern Sie mehrere Haftpflichtversicherungen haben, tragen Sie die Summe aller geleisteten Beiträge ein. 

Sonderfall bei der Diensthaftpflicht

Bei der Diensthaftpflicht handelt es sich um einen Sonderfall. Diese Versicherung stellt in der Regel Werbungskosten dar, zu denen beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit oder Aufwendungen für Arbeitsmittel gehören. Den Beitrag der Diensthaftpflicht können Sie in unserem SteuerCHECK als “Weitere Werbungskosten” angeben.

Benötigte Unterlagen für die Steuererklärung

Neben den notwendigen Formularen vom Finanzamt müssen Nachweise über die gezahlten Versicherungsbeiträge für das entsprechende Steuerjahr nur noch auf Nachfrage eingereicht werden. Es genügt daher vorerst, die Steuererklärung ohne Nachweise abzugeben. Dennoch ist es ratsam, die entsprechenden Belege bei Nachfrage zur Hand zu haben.

Checkliste

  • Hatte ich im Steuerjahr ein steuerpflichtiges Einkommen?
  • Habe ich den Höchstbetrag mit sonstigen Vorsorgemaßnahmen noch nicht erreicht?
  • Habe ich eine oder mehrere Haftpflichtversicherungen abgeschlossen?

Abgabepflichten der Steuererklärung

Um Verspätungszuschläge zu vermeiden, ist es besonders wichtig, die Abgabefristen der Steuererklärung einzuhalten. Die Frist hängt davon ab, ob Sie verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben (zum Beispiel verheiratete Personen mit den Steuerklassen 3/5 oder Kurzarbeiter) oder ob Sie die Steuererklärung freiwillig einreichen (zum Beispiel verheiratete Personen mit den Steuerklassen 4/4 oder Arbeitnehmer in Steuerklasse 1).

Verpflichtende Abgabe
Die gesetzliche Abgabefrist ist zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres festgesetzt. Aufgrund des Corona-Steuerhilfegesetzes gibt es allerdings Fristverlängerungen:

  • für das Jahr 2021 bis zum 31. Oktober 2022
  • für das Jahr 2022 bis zum 30. September 2023
  • für das Jahr 2023 bis zum 31. August 2024 

Wenn Sie die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein abgeben lassen, haben Sie mehr Zeit für die Abgabe.

Freiwillige Abgabe
Die Steuererklärung ist spätestens vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres abzugeben. Die Frist für das Jahr 2021 endet demnach am 31. Dezember 2025.

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