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Besteht Versicherungsschutz, wenn ich Freunden helfe?

Wenn Sie einem Freund oder Bekannten beim Umzug helfen und dabei versehentlich etwas kaputt machen, ist das ein Gefälligkeitsschaden. Bei einem solchen Schaden besteht ein sogenannter stillschweigender Haftungsausschluss.

Das bedeutet, Sie sind rechtlich nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet – und Ihre Haftpflichtversicherung würde demnach die Forderung für Sie abwehren. Möchten Sie solche Schäden trotzdem absichern, um Ihre Freundschaft nicht unnötig zu strapazieren, sollten Sie einen Tarif wählen, der Gefälligkeitsschäden mit einschließt und am besten ohne Selbstbeteiligung oder Mindestschadenshöhe leistet.

Welche Privathaftpflichttarife diese Leistung beinhalten, können Sie auf einen Blick in unserem Vergleichsrechner sehen und in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Angebots nachlesen.

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