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Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert?

Die Privathaftpflicht leistet bei Sach-, Vermögens- und Personenschäden, die Sie Dritten unbeabsichtigt zufügen. Aber auch Haustiere können beträchtliche Schäden verursachen, für die Sie als Tierhalter haften.

In der Privathaftpflichtversicherung ist das Halten oder Hüten von zahmen Haustieren (etwa Katzen, Vögeln, Kaninchen), gezähmten Kleintieren (beispielsweise Frettchen) und Bienen mitversichert.

Einige Versicherer decken sogar das Halten von exotischen Tieren, zum Beispiel Spinnen, Schlangen und Skorpionen ab.

Das Halten von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, erfordert hingegen weitergehenden Versicherungsschutz, zum Beispiel über eine eigene Hundehaftpflicht- oder Pferdehaftpflichtversicherung.

Wichtig: In manchen Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht für Hundehalter sogar gesetzlich vorgeschrieben. In den Bundesländern gibt es jeweils eigene Länderregelungen zur Hundehaftpflicht.

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