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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Vorvertragliche Anzeigepflichtet bedeutet, dass man alle Angaben, nach denen der Versicherer im Antrag fragt, wahrheitsgemäß beantworten muss. Das bedeutet, der Antragsteller muss der Versicherung alle Gefahrenumstände, die ihm bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung bekannt sind, nennen.

Üblich ist hier vor allem die Frage, ob bereits eine gleichartige Versicherung bestand und ob in den letzten Jahren Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben wurden.

Wichtig: Machen Sie im Antrag falsche Angaben, hat dies möglicherweise schwerwiegende Folgen: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten und sich auf Leistungsfreiheit berufen.

Vorschäden können – je nach Versicherer und Tarif – einen Einfluss auf den Beitrag der Haftpflichtversicherung haben oder sogar dazu führen, dass der Antrag von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt wird.

Während der Laufzeit des Vertrags fragt der Versicherer regelmäßig nach Änderungen der Lebensumstände des Versicherten. Dies geschieht üblicherweise mit dem Versand der jährlichen Beitragsrechnung.

Tipp: Änderungen Ihrer Lebensumstände können Sie ganz einfach über unser Änderungsformular angeben.

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