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Ausschlüsse und Deckungsbeschränkungen

Manche Schadensarten werden in der Regel vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Hierzu gehören vor allem:

  • Eigenschäden sowie Schäden zwischen mitversicherten Personen
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch Hunde, Pferde oder landwirtschaftliche Nutztiere
  • Schäden durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge

Info: Für Hunde, Reit- und Zugtiere ist eine Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Schließt Ihre Privathaftpflicht Drohnen nicht mit ein, ist eine zusätzliche Drohnenversicherung notwendig.

Auch wenn im gleichen Haushalt lebende Familienangehörige Ansprüche gegen Haftpflichtversicherte geltend machen möchten, haftet die Versicherung im Regelfall nicht. Ebenso verhält es sich, wenn Versicherungsnehmer mitversicherten Personen einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen. Ausschlüsse gelten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Versicherer zudem, wenn Verursacher im Moment der Schadensherbeiführung deliktunfähig waren.

Für Schäden an Gegenständen, die Versicherte geleast, geliehen, gemietet oder gepachtet haben, übernehmen Versicherer nur bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung die Haftung.

Einige Ausschlüsse können durch Zusatzvereinbarungen in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Welche Leistungen ein Tarif abdeckt, können Sie in den Tarifdetails einsehen.

 

PHV Lexikon: Ausschlüsse in den Tarifdetails (Mobile)

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