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Bauherrenrisiko

Schon kleinere Bauvorhaben und Reparaturen rund um das Wohneigentum können mit erheblichen Gefahren verbunden sein. Die Verantwortung für Personen- oder Sachschäden liegt dabei beim Bauherrn. Kommen Personen durch unzureichende Absperrungen, mangelhafte Beleuchtung oder unfachmännisch gestapeltes Material auf der Baustelle zu Schaden, können sie beim Bauherren Schadensersatz geltend machen. Die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld können sich dabei schnell zu mehreren Hunderttausend Euro summieren.

Info: Bis zu einer bestimmten Bausumme sind Bauvorhaben über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Liegen die Kosten für geplante Bauvorhaben allerdings über den vertraglich vereinbarten Grenzen, ist zusätzlicher Schutz nötig.

Bis zu welcher Summe ein Tarif das Bauherrenrisiko einschließt, finden Sie in den Details unter „Miete & Immobilien”.

PHV Lexikon: Bauherrenrisiko in den Tarifdetails (Mobile)

Größere Bauvorhaben, zum Beispiel der Bau eines Einfamilienhauses, sollten mithilfe einer speziellen Bauherrenhaftpflicht versichert werden. Wichtig ist hierbei, dass die Klauseln für alle zugehörigen Immobilien auf dem versicherten Grundstück gelten.

Wichtig: Prüfen Sie vor dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht, ob Ihr Bauvorhaben im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist oder ob Sie ergänzenden Schutz benötigen.

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