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Bewegliche Sachen

Bewegliche Sachen sind Gegenstände, die problemlos und ohne Gewalt bewegt werden können. Hierzu zählen unter anderem Elektrogeräte und Heizungen, aber auch Kraftfahrzeuge. Schäden an gemieteten beweglichen Sachen – zum Beispiel Einrichtungsgegenständen in einem Hotelzimmer – können über den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Tipp: Viele bewegliche Sachen lassen sich außerdem über die Hausratversicherung absichern. Eine passende Versicherung für Ihr Auto finden Sie ganz einfach mit dem Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24.

Den Gegensatz zu den beweglichen bilden die unbeweglichen Sachen. Hierzu zählen fest mit einem Haus oder einem Grundstück verbundene Elemente wie Türen, Wände, Sanitäranlagen und Bodenbeläge. Schäden an gemieteten Räumen und Gebäuden gelten ebenfalls als Mietsachschäden und sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.

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