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Entschädigungsberechnung

Bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden berechnet die Haftpflichtversicherung die Summe, die sie einem Geschädigten erstattet. Die folgenden Faktoren können die Höhe dieser sogenannten Entschädigungsleistung beeinflussen:

  • der Wiederbeschaffungspreis für beschädigte, kaputte oder verlorene Gegenstände
  • der Zeitwert der zu ersetzenden Gegenstände
  • Reparaturkosten für beschädigte Sachen
  • Schmerzensgeld
  • Einkommenseinbußen durch vorübergehende oder längerfristige Arbeitsunfähigkeit

Wissenswert: Der Zeitwert ist eng mit der Wertminderung eines Gegenstands verbunden. Der materielle Wert von Gegenständen reduziert sich im Laufe der Jahre. Bei der Entschädigungsberechnung bildet somit der aktuelle Zeitwert die Berechnungsgrundlage, nicht der Kaufpreis.

Ein Schaden, für den die Privathaftpflicht haftet, wird bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Übersteigen die Schadenskosten diese Summe, muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche zahlen. Daher ist es ratsam, beim Vertragsabschluss eine ausreichend hohe Deckungssumme zu wählen. CHECK24 empfiehlt mindestens zehn Millionen Euro.

Hat der Versicherte einen Tarif mit Selbstbeteiligung vereinbart und ergibt die Entschädigungsberechnung einen Wert unterhalb der Selbstbeteiligung, muss der Versicherte den Schaden komplett selbst zahlen.

Beispiel:

Sie verschütten Wasser über das in die Jahre gekommene Notebook ihres Nachbarn. Der Kaufpreis lag bei 500 Euro. Durch die stetige Wertminderung ist es aktuell noch die Hälfte, also 250 Euro, wert. Da Sie mit Ihrer Versicherung eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro vereinbart haben, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche begleichen.

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