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Jagdhaftpflichtversicherung

Versichert sind über die Jagdhaftpflichtversicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der beruflichen Ausübung einer Jagd oder bei Freizeitaktivitäten entstehen. Viele Policen beinhalten bereits eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter. So besteht der Versicherungsschutz über die Jagdhaftpflichtversicherung auch für Vierbeiner wie den Jagdhund. Vielfach müssen die Hunde aber geprüfte Jagdhunde sein, die eine sogenannte Jagdgebrauchsprüfung durchlaufen haben.

Dafür erhöhen sich nicht unbedingt die Beiträge, wenn Hunde beim Versicherungsschutz eingeschlossen werden sollen. Versichern können sich auch Personen, die nur über einen Tages- oder Jahresjagdschein verfügen. Falkner können ihrerseits eine Jagdhaftpflicht abschließen. Günstige Konditionen erhalten Versicherungsnehmer, die sich für eine mehrjährige Laufzeit der Jagdhaftpflichtversicherung entscheiden.

Wichtig: Bei der Jagdhaftpflichtversicherung handelt es sich um einen eigenständigen Versicherungsvertrag. Sie ist nicht Teil der Privathaftpflicht. Dementsprechend ist die Jagd als Hobby über diese generell nicht abgedeckt.

Eine Jagdhaftpflicht haben wir derzeit leider nicht in unserem Vergleich.

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