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Leistungsbegrenzung - Begrenzung der Leistungen

Die Privathaftlichtversicherung leistet im Versicherungsfall grundsätzlich bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Das gilt für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die der Versicherte Dritten unbeabsichtigt verursacht.

Allerdings kann bei Personenschäden der maximal ausgezahlte Betrag pro geschädigter Person von der generellen Deckungssumme abweichen. Im Detailvergleich des CHECK24-Privathaftpflichtvergleichs ist ersichtlich, was die einzelnen Tarife hierfür vorsehen.

Weitere Leistungsbegrenzungen in der privaten Haftpflichtversicherung hängen ebenfalls vom jeweiligen Tarif ab und sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Möglich ist beispielsweise, dass der Versicherungsschutz für bestimmte Schäden

  • erst ab einer Mindestschadenshöhe gilt (Beispiel: Forderungsausfalldeckung greift ab einer Schadenshöhe von 1.000 Euro),
  • mit einer Selbstbeteiligung des Versicherten verbunden ist (Beispiel: Selbstbeteiligung von 150 Euro bei Schlüsselverlust, obwohl keine generelle Selbstbeteiligung vereinbart ist),
  • eine niedrigere als die allgemein vereinbarte Versicherungssumme vorsieht (Beispiel: Bauherrenrisiko bis maximal 100.000 Euro bei einer generellen Deckungssumme von zehn Millionen Euro)
  • an sonstige Voraussetzungen geknüpft ist (Beispiel: Schutz beim Drohnen fliegen nur für Modelle bis fünf Kilo)
  • oder auch komplett ausgeschlossen wird (Beispiel: Gefälligkeitsschäden).

Tipp: Mit dem Online-Vergleichsrechner von CHECK24 finden Sie unkompliziert eine günstige Privathaftpflicht, die zu Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf passt. Nutzen Sie gerne unsere Filter, um nur auf Ihren gewünschten Leistungsumfang abgestimmte Tarife angezeigt zu bekommen.

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