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089 - 24 24 12 46phv@check24.deNach dem Eintreten eines Versicherungsfalls kann es zu Unstimmigkeiten zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern kommen. Um teure juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden, kann der sogenannte Versicherungsombudsmann hinzugezogen werden.
Der Ombudsmann dient als Schlichter bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Versicherern, welche sowohl Lebens- und Krankenversicherungen, aber auch Sach- und Haftpflichtversicherungen betreffen. So gut wie alle Versicherungsunternehmen nehmen an dem Verfahren teil.
Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch des Ombudsmanns für das Versicherungsunternehmen bindend. Versicherte hingegen können vor Gericht ziehen, sofern sie mit der Entscheidung unzufrieden sind.
Bei Beträgen bis 100.000 Euro spricht der Versicherungsombudsmann eine unverbindliche Empfehlung aus. Versicherte können damit besser einschätzen, ob sich der Gang vor Gericht lohnt.
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