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Prämienverzug

Zu den Pflichten eines Versicherungsnehmers gehört die vereinbarungsgemäße Zahlung der Versicherungsbeiträge. Geschieht dies nicht fristgerecht, spricht man von einem sogenannten Prämienverzug.

Betrifft dies die Erstprämie nach Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist bei einem Schadensfall auch nicht zur Leistung verpflichtet. Einzige Ausnahme: Der Versicherungsnehmer kann nachweisen, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu verschulden hat.

Beim Zahlungsverzug einer Folgeprämie kann der Versicherer zunächst eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen festlegen, die er dem Versicherungsnehmer schriftlich mitteilen muss.

Wird die ausstehende Prämie nicht innerhalb dieser Frist beglichen, kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Zudem muss er auch nicht für Schäden leisten, die nach Fristablauf entstanden sind.

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