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Risikoerhöhung

Wenn sich Lebensumstände verändern, können neue Risiken entstehen. Eine Risikoerhöhung – zum Beispiel eine Eheschließung, die Geburt eines Kindes oder den Kauf eines Einfamilienhauses – muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer mitteilen. Dies ist nötig, damit der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht entsprechend angepasst werden kann.

Hinzukommende Risiken sind über die sogenannte Vorsorgeversicherung in der Regel so lange mitversichert, bis der Versicherer den Versicherungsnehmer dazu auffordert, neue Risiken zu melden. Dies geschieht üblicherweise zu Beginn eines neuen Versicherungsjahrs zusammen mit der Beitragsrechnung.

Durch eine Risikoerhöhung steigt auch die Wahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalls. Daher erhöht der Versicherer gegebenenfalls den Versicherungsbeitrag.

Kommt es innerhalb einer Frist von einem Monat nicht zu einer Einigung über die neue Prämie, entfällt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

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