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Risikowegfall/Wegfall des versicherten Risikos

Lebensumstände können sich verändern – das kann sich auch auf den benötigten Versicherungsschutz auswirken. Neben einer Risikoerhöhung kann es auch zu einem Wegfall des versicherten Risikos kommen.

Beispiele für einen Risikowegfall sind:

  • Ein versichertes Fahrzeug wird verkauft.
  • Ein versichertes Gebäude wird verkauft.
  • Ein Versicherungsnehmer verstirbt.
  • Ein versichertes Haustier verstirbt.
  • Nach einer Trennung wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst.

Tipp: Informieren Sie bei einem Risikowegfall zeitnah Ihren Versicherer, um eine unnötige Weiterzahlung der Prämie in der bisherigen Höhe zu vermeiden.

Auch wenn in einer neuen Lebenssituation weiterhin Versicherungsbedarf besteht, aber dieser angepasst werden muss, sollte der Versicherer zeitnah informiert werden.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie und Ihr Partner sich trennen und den gemeinsamen Haushalt auflösen. Waren Sie vorher gemeinsam über eine Partnerhaftpflicht versichert, reicht Ihnen nun eine Privathaftpflicht als Single-Tarif aus.

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