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Rücktritt/Vertragsrücktritt

Wann Versicherte oder die Anbieter von Haftpflichtversicherungen von einem Versicherungsvertrag zurücktreten können, regelt das Versicherungsvertragsgesetz. Kommt es zu einem Rücktritt durch Versicherte oder Versicherer, entfallen die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten, aber zugleich auch die Rechte.

Ein Versicherungsnehmer kann in der Regel innerhalb von 14 Tagen von einem Versicherungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall spricht man von einem Widerruf. Dies muss schriftlich erfolgen, die Angabe eines Grundes ist jedoch nicht nötig. Die Frist beginnt mit dem Erhalt des Versicherungsscheins sowie der Vertragsbedingungen. Zudem muss der Versicherer schriftlich über das Widerrufsrecht informieren. 

Ein Grund für einen Vertragsrücktritt durch den Versicherer können falsche Angaben des Versicherungsnehmers sein, die sich auf vertragsrelevante Informationen beziehen. Ebenso kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer die erste Beitragszahlung nicht fristgerecht leistet, also ein sogenannter Prämienverzug vorliegt.

Wissenswert: Als besonderen Service bietet CHECK24 Ihnen bei manchen Tarifen ein erweitertes Widerrufsrecht von 45 Tagen. Widerrufen können Sie bequem per E-Mail an CHECK24 oder über den Kundenbereich im CHECK24-Versicherungscenter.

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