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089 - 24 24 12 46phv@check24.deSchäden anderer Personen, die der Versicherungsnehmer beim Surfen verursacht, können im Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Der Abschluss einer separaten Surfbretthaftpflichtversicherung ist dann nicht nötig.
Beispiel: Beim Wellenreiten verletzen Sie mit dem Surfbrett einen Schwimmer.
Ob Schäden im Zusammenhang mit dem Surfen mitversichert sind und welche Deckungssummen die einzelnen Tarife hierfür vorsehen, ist im CHECK24-Detailvergleich der Privathaftpflicht im Punkt „Freizeit & Hobby” ersichtlich. Es wird hierbei zwischen der Nutzung eigener und geliehener Surfbretter unterschieden.
Tipp: Wer ausschließlich Tarife inklusive Surfbretthaftpflichtversicherung angezeigt bekommen möchte, kann im Vergleich den Filter „Surfen (eigenes Brett)” und/oder „Surfen (geliehenes Bett)” setzen.
Mit dem Onlinerechner von CHECK24 können Sie bis zu 260 Tarifvarianten der Privathaftpflicht von verschiedenen Versicherern kostenlos vergleichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.