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Surfbretthaftpflichtversicherung

Schäden anderer Personen, die der Versicherungsnehmer beim Surfen verursacht, können im Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung enthalten sein. Der Abschluss einer separaten Surfbretthaftpflichtversicherung ist dann nicht nötig.

Beispiel: Beim Wellenreiten verletzen Sie mit dem Surfbrett einen Schwimmer.

Ob Schäden im Zusammenhang mit dem Surfen mitversichert sind und welche Deckungssummen die einzelnen Tarife hierfür vorsehen, ist im CHECK24-Detailvergleich der Privathaftpflicht im Punkt „Freizeit & Hobby” ersichtlich. Es wird hierbei zwischen der Nutzung eigener und geliehener Surfbretter unterschieden.

Tipp: Wer ausschließlich Tarife inklusive Surfbretthaftpflichtversicherung angezeigt bekommen möchte, kann im Vergleich den Filter „Surfen (eigenes Brett)” und/oder „Surfen (geliehenes Bett)” setzen.

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