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089 - 24 24 12 46phv@check24.deDie Verkehrssicherungspflicht ist im Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgehalten und beschreibt die Pflicht von Gebäude- sowie Grundstückseigentümern, Dritte vor Gefahrenquellen zu schützen. Dies bedeutet nicht, dass allen potenziellen Gefahren vorgebeugt werden muss. Es müssen lediglich Vorkehrungen gegen Schadensfälle getroffen werden, zu denen es durch die gewöhnliche Nutzung einer Sache kommen könnte.
Drohen beispielsweise Bäume nach einem Sturm auf das Nachbargrundstück oder den angrenzenden Gehweg zu stürzen, hat der Grundstückseigentümer unverzüglich für die Absicherung und anschließende Fällung zu sorgen. Würde der Baum eine vorbeilaufende Person verletzen, könnte diese andernfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Besitzer geltend machen.
Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, müssen außerdem folgende Punkte beachtet werden:
Darüber hinaus sollten Eigentümer ebenso auf diese Punkte achten:
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet allerdings nicht nur das Beseitigen von vorhandenen Schäden und Einschränkungen. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, müssen Eigentümer ihr Grundstück regelmäßig auf Gefahrenpotenziale, wie etwa lose Regenrinnen oder hervorstehende Bodenplatten untersuchen. Denn nicht nur Fußgänger auf dem angrenzenden Gehweg, sondern auch Personen, die das Grundstück betreten, wie etwa Postboten, müssen vor möglichen Schäden geschützt werden. Daher müssen unter anderem die Wege zum Briefkasten, zur Eingangstür und zu den Mülltonnen sowie die Garageneinfahrt ohne Gefahr betreten werden können.
Versicherungspflicht-Checkliste:
CHECK24 hat eine Checkliste für Eigentümer und Vermieter zur Übersicht der wichtigsten Tätigkeiten zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht zusammengestellt.
Die Verkehrssicherungspflicht ist besonders bei Baustellen zu beachten. Wer beispielsweise einen neuen Carport baut, hat dafür Sorge zu tragen, dass Passanten sich nicht durch herunterfallende Bretter verletzen können.
Vermieter müssen die Verkehrssicherung sowohl für (unbekannte) Dritte als auch ihre Mieter gewährleisten. Eigentümer müssen deshalb sicherstellen, dass ihre Mieter das Grundstück, das Haus und die Wohnung ohne eine Gefährdung der Gesundheit betreten können. Daher sollten Vermieter regelmäßig etwa Treppen auf rissige Stufen überprüfen. Selbiges gilt beispielsweise für das Dach, welches alle drei Monate auf lose Ziegel und sonstige Schäden kontrolliert werden sollte.
Neben den bereits oben genannten Punkten müssen Vermieter folgende Dinge zum Schutz ihrer Mieter und dritter Personen beachten:
Beweispflicht:
Stürzt zum Beispiel ein Dachziegel auf einen Passanten und verletzt diesen, muss der Eigentümer beweisen, dass er sein Hausdach regelmäßig auf Schäden untersucht hat. Am besten sollten die Kontrollen daher durch professionelle Unternehmen durchgeführt und schriftlich festgehalten werden.
Der Vermieter kann die Verkehrssicherungspflicht auch auf seine Mieter übertragen. Dies muss allerdings vorab im Mietvertrag festgehalten werden. Zusätzlich kann er eine Hausverwaltungsfirma für die Verkehrssicherung beauftragen. Letztendlich kann der Vermieter im Schadensfall allerdings trotzdem haftbar gemacht werden und sollte deshalb die richtige Ausführung der übertragenen Aufgaben überprüfen.
Die Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang einzuhalten, ist sehr aufwendig. So werden etwa nur die wenigsten Grundstückseigentümer eine dreimonatliche Kontrolle des Dachs durchführen. Kommt es zu Unfällen, kann der Besitzer jedoch haftbar gemacht werden. Daher ist es sinnvoll, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese schützt vor hohen Kosten, die sich durch Ansprüche Dritter ergeben können.
Zusätzlich agieren die Versicherer in vielen Tarifen als passive Rechtsschutzversicherung und helfen Ihnen dabei, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Eine unberechtigte Forderung ist beispielsweise dann gegeben, wenn eine Person bei Schnee auf dem Gehweg ausrutscht und Schadensersatz verlangt, obwohl Sie diesen eine Stunde zuvor vom Schnee befreit und gestreut haben.
Die Privathaftpflichtversicherung leistet jedoch nur für Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen. Vermieter müssen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor Schäden Dritter auf vermieteten Grundstücken abzusichern.
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