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München, 5.3.2014 | 15:34 | mtr
Mieter, die ihren Schlüssel verlieren, haften prinzipiell für Schäden die aufgrund des Missgeschicks entstehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Aus dem Urteil geht hervor, dass die Schadensersatzpflicht eines Mieters auch die Kosten für den Austausch einer Schließanlage umfasst – allerdings nur wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Der Austausch muss aus Sicherheitsgründen notwendig sein und zudem tatsächlich erfolgen. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Mieter keinen Schadensersatz leisten.
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