Haftpflichtversicherung kann Teil der Nebenkostenabrechnung sein
München, 13.8.2010 | 12:15 | sge
Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag. Der Teufel steckt wie so oft auch hier im Detail. Vor allem wenn es darum geht, welche Nebenkosten der Vermieter auf den Mieter umlegen darf.
Insgesamt gibt es 17 verschiedene Nebenkostenarten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Dazu zählen beispielsweise Wasser, Grundsteuer, Abwasser, Müllentsorgung, Heizung, Gartenpflege, Hausreinigung, Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen usw. Um die Kosten dafür anteilig auf den Mieter übertragen zu können, muss der Vermieter die einzelnen Kostenarten explizit im Mietvertrag aufführen. Nicht selten ist vor allem die Nebenkostenabrechnung so auch Grund für Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter.
Nebenkosten für Versicherungen, die im Mietvertrag erwähnt werden, können auch dann auf den Mieter umgelegt werden, wenn der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages neue Policen vereinbart hat. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob dem Mieter mit der neuen Police Vor- oder Nachteile entstehen. Mieter sind gehalten, die Kosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen auch dann zu zahlen, wenn sie erst mit der Nebenkostenabrechnung davon erfahren haben.
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