Haftpflichtversicherung zahlt Schmerzensgeld nur für direkte Unfallfolgen
München, 18.6.2010 | 16:15 | sge
Wem nach einem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, der kann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld verlangen. Dieses wird jedoch nur für nachgewiesene Gesundheitsprobleme gezahlt, die zweifelsfrei im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen.
Auch eine angemessene Schmerzensgeldzahlung an das Unfallopfer ist möglich. In einem Streitfall, der vor dem Landgericht Coburg verhandelt wurde, hatte ein Mann bei einem Unfall Verletzungen im Gesicht erlitten und dafür 3000 Euro Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten. Mit der Höhe dieser Zahlung war er jedoch nicht einverstanden. Er klagte auf eine Erhöhung.
Der Mann begründete seine Forderung mit der Aussage, dass der Heilungsprozess nach der ärztlichen Behandlung nicht optimal verlaufen sei und er noch immer Schmerzen im Gesicht habe. Das Gericht gab ihm jedoch nur teilweise recht. Laut dem Urteil muss Schmerzensgeldgrundsätzlich nur für Verletzungen gezahlt werden, die im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stünden. Komplikationen im Genesungsprozess seien demnach kein Grund für eine höhere Entschädigung.
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