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Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen durch rutschiges Herbstlaub

München, 5.10.2010 | 17:30 | tei

Wenn sich im Herbst die Blätter bunt färben und von den Bäumen fallen, ist das ein schöner Anblick. Unschön wird es aber, wenn das Laub auf den Gehwegen landet und sich dort in eine rutschige Falle für Fußgänger verwandelt, was zu Stürzen und mitunter gebrochenen Knochen führen kann.

Vom Gehweg vor dem Haus müssen die im Herbst fallenden, bunten Blätter unbedingt entfernt werden.Vom Gehweg vor dem Haus müssen die im Herbst fallenden, bunten Blätter unbedingt entfernt werden.
Ist das rutschige Laub auf einem Gehweg die Ursache für einen Sturz beziehungsweise einen Unfall mit Verletzungen, so kann der verunglückte Passant den Räumpflichtigen dafür zur Verantwortung ziehen. Denn die Verkehrssicherheit muss stets gewahrt werden. Auch Gehwege sind hiervon betroffen.

Die Kehrpflicht liegt für öffentliche Gehwege bei den Kommunen. Der Bund der Versicherten (BdV) beklagt allerdings, dass diese Pflicht oft auf die Hauseigentümer abgeschoben wird, was in der Regel letztlich bedeutet, dass die Mieter zur Verantwortung gezogen werden. Diese werden im Mietvertrag durch bestimmte Klauseln zum Kehren verpflichtet. Diese sollte von den Räumpflichtigen in jedem Fall ernst genommen werden. Denn wird die Räumpflicht nicht beachtet, kann es schnell teuer werden.

Hier macht eine Haftpflichtversicherung Sinn, denn sie übernimmt die Kosten für anfallende Schäden und wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab. Sind die Mieter für das Kehren der Gehwege verantwortlich, so greift die private Haftpflichtversicherung. Diesen Schutz sollten auch private Eigenheimbesitzer haben. Vermietet man sein Haus an Dritte, so empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer.

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