GDV-Forderung: Keine Versicherungspflicht für leichte Drohnen
München, 13.12.2016 | 12:33 | kro
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fordert, leichte Drohnen von der aktuell bestehenden Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge zu befreien. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung hervor.
Der GDV sieht dies als problematisch an, da in jedem Streitfall über diese Frage einzeln zu entscheiden wäre, und plädiert daher für eine neue Gesetzesregelung. „Eine Klarstellung an dieser Stelle ist überfällig und würde allen Beteiligten – Drohnen-Piloten, Geschädigten und Versicherern – unmittelbar zu mehr Rechtssicherheit verhelfen“, so GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause.
Der Vorschlag beinhaltet, Drohnen mit einem Abfluggewicht von maximal 250 Gramm von der Versicherungspflicht auszunehmen und als Spielzeug einzustufen. Alles darüber wäre dann ein Luftfahrzeug. Die Schäden der Spielzeugdrohnen wären dann problemlos von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, so Gause weiter.
Bis dahin empfiehlt der GDV allen Drohnen-Piloten, sich bei ihrem Versicherer zu erkundigen, ob ihre jeweilige Drohne in ihrem Privathaftpflichtvertrag versicherbar ist – oder bei Bedarf eine eigene Versicherung abzuschließen.
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