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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deDas Arbeitszeugnis dient als eine Art Eignungsnachweis und gehört für Personalentscheider üblicherweise zu den wichtigsten Entscheidungskriterien bei der Frage, ob ein Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.
Das Zeugnis gibt Auskunft über Art und Dauer der aktuellen Tätigkeit und enthält eine Beurteilung über Kenntnisse, Leistungen sowie Sozialverhalten eines Arbeitnehmers.
Dem Arbeitnehmer sollen durch ein Arbeitszeugnis keine unnötigen Nachteile entstehen. Bei der Ausstellung muss sich der Arbeitgeber daher an diese gesetzlichen Vorgaben halten:
Bei einem dauerhaften – also vertraglich nicht befristeten – Arbeitsverhältnis ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dies muss er aber nicht in Eigeninitiative tun, sondern nur, wenn Sie eines anfordern.
Ein häufiger Anlass für die Beantragung eines Arbeitszeugnisses ist eine Kündigung beziehungsweise das bevorstehende Ende des Arbeitsverhältnisses. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmer spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bei ihrem tatsächlichen Ausscheiden Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Aktenzeichen 5 AZR 710/85).
Verletzt ein Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, haftet er für den Minderverdienst, der dem Arbeitnehmer dadurch entsteht, dass er bei Bewerbungen kein ordnungsgemäßes Zeugnis vorlegen kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen 3 AZR 215/75).
Tipp: Ein Arbeitszeugnis sollten Sie am besten noch vor oder direkt nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses anfordern. Dann erinnert sich Ihr Arbeitgeber noch besser an Sie und Ihre Leistungen als zu einem späteren Zeitpunkt. Im Übrigen verjährt Ihr Anspruch auf ein Zeugnis nach drei Jahren.
Sie entscheiden selbst, ob Sie ein sogenanntes einfaches oder ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt haben möchten. Diese unterscheiden sich in Aufbau und Inhalt.
In einem einfachen Arbeitszeugnis wird keine Beurteilung von Leistung und Verhalten vorgenommen. Da es somit meist recht kurz ausfällt, wird dafür oft eine halbe DIN A4 Seite im Querformat verwendet.
Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält diese Angaben:
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis beinhaltet neben allen Angaben des einfachen Zeugnisses eine möglichst detaillierte Tätigkeitsbeschreibung sowie eine objektive Beurteilung der Fähigkeiten, Leistungen und des Engagements des Arbeitnehmers.
Die Leistungsbeurteilung sollte diese Aspekte umfassen:
Darüber hinaus sollte auch das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden Erwähnung finden.
Ein Merkblatt zu den wichtigsten Punkten im Arbeitszeugnis können Sie auch kostenlos als PDF herunterladen.
Erstellt wird ein Arbeitszeugnis meist von einem Mitarbeiter der Personalabteilung. Achten Sie aber darauf, dass es von einem Vorgesetzten – zum Beispiel Ihrem Teamleiter oder Geschäftsführer – unterzeichnet wird.
Bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis kommt es aufs Detail an. Gängige Formulierungen und ihre tatsächliche Bedeutung erklären wir Ihnen auf unserer Themenseite zur Zeugnissprache.
Welche Mängel und Fehler häufig in Arbeitszeugnissen zu finden sind und welche Rechte Sie in einem solchen Fall haben, können Sie auf unser Themenseite nachlesen.
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