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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deBei einem Arbeitszeugnis kommt es aufs Detail an. Erfahren Sie hier mehr zu den häufigsten Fehlern und Mängeln in Arbeitszeugnissen und welche Rechte Sie diesbezüglich als Arbeitnehmer haben.
Laut einer Studie der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist fast jedes Arbeitszeugnis fehlerhaft. Vor allem die folgenden formalen und inhaltlichen Mängel kommen häufig vor:
Unvollständig ist ein Arbeitszeugnis, wenn wichtige Angaben weggelassen werden – ob aus Unkenntnis oder absichtlich. Ein Beispiel wäre, dass der Aufgabenblock nicht alle Tätigkeiten enthält und diese auch noch zu knapp dargestellt werden.
Nicht unüblich ist auch das sogenannte beredte Schweigen, um die Unzufriedenheit mit Leistungen auszudrücken. Ein Beispiel hierfür ist eine unausgesprochene Kritik am Vorgehen des Arbeitnehmers, indem im Zeugnis keine Angaben zu einer strukturierten, analytischen oder systematischen Arbeitsweise gemacht werden.
Gilt für eine Branche oder Berufsgruppe der Brauch, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung laut dem Bundesarbeitsgericht als Hinweis zu verstehen, dass er in diesem Merkmal unterdurchschnittlich zu bewerten ist. Der Arbeitnehmer hat in einem solchen Fall von beredtem Schweigen einen Anspruch auf ein ergänztes Zeugnis (Aktenzeichen 9 AZR 632/07).
Zu Stilfehlern gehören beispielsweise Flecken, Durchstreichungen und Tipp-Ex-Ausmerzungen. Ebenfalls unzulässig sind Betonungen durch Unterstreichungen, Fettdruck sowie durch Anführungs-, Frage- oder Ausrufezeichen.
Auch Grammatik- und Rechtschreibfehler sollten Sie unbedingt monieren, auch wenn sie von jemand anderem gemacht wurden. Sonst kann der negative Eindruck entstehen, dass Sie diese selbst nicht bemerkt haben.
Außerdem muss das Arbeitszeugnis mit PC oder Schreibmaschine auf weißem Papier erstellt und ausgehändigt werden. Eine Aushändigung nur per E-Mail ist nicht zulässig.
Auch wenn dies verboten ist, werden in Arbeitszeugnissen für versteckte Kritik bisweilen „Geheimcodes” verwendet. Darunter fallen etwa die Hervorhebung eigentlich unwichtiger Tätigkeiten und Leistungen, doppelte Verneinungen, doppeldeutige Aussagen, Geheimzeichen bei der Unterschrift und eine „lieblose” Schlussformel.
Manche Arbeitgeber bitten ihre Mitarbeiter auch, ihre Zeugnisse selbst zu verfassen. Rechtlich ist dies zwar erlaubt, jedoch verfügen Arbeitnehmer nicht immer über die nötigen Kenntnisse bezüglich sprachlicher Feinheiten und unter- oder überschätzen sich in den Formulierungen selbst.
Genauere Informationen zum Thema Zeugnissprache finden Sie auf unserer Themenseite.
Ein Zeugnis kann unglaubwürdig wirken, wenn es im Verhältnis zur Beschäftigungsdauer unangemessen lang ist oder zahlreiche Superlative zur Leistungsbeschreibung verwendet werden. Solche sogenannten Gefälligkeitszeugnisse werden oft ausgestellt, um betriebsbedingte Kündigungen zu beschleunigen oder einen Mitarbeiter „hinauszuloben”.
Ein weiterer Zeugnismangel ist eine gravierende Abweichung zwischen den Einzelnoten. Wird beispielsweise die Arbeitsmotivation als „gut” bewertet, sollte die Arbeitsweise nicht bloß für „ausreichend” befunden werden.
Ebenfalls kann es vorkommen, dass eine gute Gesamtnote durch schlechtere Einzelbewertungen – zum Beispiel bezüglich Sozialverhalten oder Arbeitsqualität – abgewertet wird.
Ein Merkblatt zu den häufigsten Fehlern im Arbeitszeugnis können Sie auch als kostenloses PDF herunterladen.
Sind Sie sich nicht ganz sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis inhaltlich und formal korrekt ist, können Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und das Zeugnis – zum Beispiel von einem Anwalt für Arbeitsrecht – überprüfen lassen.
Haben Sie ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis erhalten, können Sie Ihren Arbeitgeber dazu auffordern, die Fehler zu beseitigen. Kommt er dieser Forderung nicht nach, kann diese in einem Anwaltsschreiben wiederholt werden. Führt auch dies nicht zum Erfolg, können Sie versuchen, Ihren Anspruch in Form einer Zeugnisberichtigungsklage bei einem Arbeitsgericht durchzusetzen.
Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie in der Beweispflicht sind und glaubhaft darlegen müssen, dass Ihnen eine bessere Bewertung zusteht. Lassen Sie sich am besten alle paar Jahre ein Zwischenzeugnis aushändigen. Im eventuellen Konfliktfall haben Sie so Vergleichsmaterialien zur Hand.
Wurde einem Arbeitnehmer im Arbeitszeugnis eine durchschnittlich gute Gesamtleistung bescheinigt und fordert er ein besseres Zeugnis, muss er beweisen, dass eine bessere Schlussbeurteilung gerechtfertigt ist. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor (Aktenzeichen 9 AZR 12/03).
Wichtig: Der Anspruch auf die Korrektur kann laut verschiedenen Gerichtsurteilen – unter anderem der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf und Mainz – verwirken. Dies kann bereits der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer fünf Monate nach Erhalt des Zeugnisses nichts dagegen unternimmt.
Ist die Forderung eines Arbeitnehmers nach einem berichtigten Arbeitszeugnis berechtigt, ist der Arbeitgeber auch im neuen Zeugnis an seine bisherige Verhaltensbeurteilung gebunden, soweit keine neuen Umstände eine schlechtere Beurteilung rechtfertigen. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen 9 AZR 352/04).
Hat der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausgestellt, ist er auch an dessen Inhalt gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt laut dem Bundesarbeitsgericht auch, wenn das Zwischenzeugnis vor einer Betriebsübernahme ausgestellt wurde und das Endzeugnis vom Betriebserwerber ausgestellt wird (Aktenzeichen 9 AZR 248/07).
Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis? Welche gesetzlichen Vorgaben muss mein Arbeitnehmer erfüllen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie auf unserer Themenseite zum Arbeitszeugnis.
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