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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deUm gültig zu sein, muss ein Kündigungsschreiben verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hier, worauf Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung achten müssen.
Das Wichtigste: Eine Kündigung muss immer schriftlich in Papierform eingereicht werden und von Hand mit vollem Namen unterschrieben sein. Mündliche Kündigungen sowie per E-Mail oder Fax sind unwirksam.
Das Schreiben muss zudem eindeutig als Kündigung formuliert sein und darf keine Formfehler enthalten. Diese Angaben sind notwendig:
Richten Sie Ihre Kündigung direkt an Ihren Vorgesetzten oder Ihren zuständigen Betreuer aus der Personalabteilung. Beginnen Sie Ihr Schreiben daher nicht mit „Sehr geehrte Damen und Herren”.
Ebenso wie andere offizielle Schreiben sollte auch Ihr Kündigungsschreiben einen eindeutigen Betreff haben, am besten einschließlich dem Wort „Kündigung”. Falls vorhanden, können Sie auch Ihre Personalnummer angeben.
Zudem können Sie auch das Datum der Vertragsunterzeichnung und das Enddatum angeben. Ein eindeutiger Betreff wäre zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsvertrags vom 01.01.2016 zum 01.05.2017”.
Wichtig: Achten Sie darauf, im Briefkopf das korrekte Datum anzugeben, an dem Sie Ihr Kündigungsschreiben abgeben. Dieses kann im Streitfall entscheidend als Nachweis dafür sein, dass Sie Ihre Kündigung fristgerecht eingereicht haben.
Ihr Kündigungsschreiben muss nicht lang sein und keinen Kündigungsgrund beinhalten. Es muss jedoch eindeutig daraus hervorgehen, dass Sie kündigen und Ihren Arbeitsvertrag unter Einhaltung Ihrer Kündigungsfrist fristgemäß beenden.
Eine legitime Formulierung wäre etwa: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom XX.XX.XXXX ordentlich und fristgerecht zum XX.XX.XXXX.”
Geben Sie als Enddatum den letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses an. Schauen Sie dafür vorab in Ihrem Arbeitsvertrag nach, wie lang Ihre Kündigungsfrist ist und ob die Kündigung zum Monatsende oder zum 15. eines Monats möglich ist. Sind Sie sich nicht ganz sicher, zu welchem Termin Sie kündigen können, ist die Formulierung „zum nächstmöglichen Termin” eine Option.
Beispiel: Sie haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie etwa am 23.02.2017 Ihre Kündigung einreichen, kündigen Sie „ordentlich und fristgerecht zum 31.05.2017”.
Ein Merkblatt zum Kündigungsschreiben von Arbeitnehmern können Sie auch als kostenloses PDF herunterladen.
Darüber hinaus können folgende Angaben im Kündigungsschreiben sinnvoll sein:
Ein Muster-Kündigungsschreiben für Arbeitnehmer können Sie kostenlos im Internet herunterladen.
Wichtig: Auch eine außerordentliche beziehungsweise fristlose Kündigung müssen Sie unbedingt schriftlich einreichen. Den Kündigungsgrund müssen Sie Ihrem Arbeitgeber auf Anfrage nennen. Unter welchen Bedingungen eine solche Kündigung legitim ist, können Sie auf der dazugehörigen Themenseite nachlesen.
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