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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deEs gibt viele verschiedene Anlässe für ein Mitarbeitergespräch – das Ende der Probezeit, die Definition von Zielen im Jahresgespräch oder das Feedback für die geleistete Arbeit innerhalb eines Projekts, um nur ein paar zu nennen. Wir erklären Ihnen, welche arbeitsrechtlichen Grundlagen für Personalgespräche gelten und geben Ihnen wertvolle Tipps an die Hand, um möglichst von dem Gespräch zu profitieren.
Grundsätzlich sollten Sie sich auf ein Mitarbeitergespräch gut vorbereiten – egal, aus welchem Anlass dieses stattfindet. Schließlich möchten Sie Ihrem Chef ebenso Feedback geben, wie Sie es erhalten. Folgende Fragen sollten Sie sich vorab selbst beantworten:
Die richtige Vorbereitung ist das A und O, um auch selbst einen souveränen Eindruck zu machen. Wenn Sie wissen, was Sie sich von dem Gespräch erwarten – ohne zu fordernd zu sein –, zeigen Sie Ihrem Vorgesetzten, dass Sie Interesse an einer konstruktiven und erfolgreichen Zusammenarbeit haben. Außerdem bietet Ihnen das jährliche Mitarbeitergespräch die Möglichkeit, Ihr Gehalt neu zu verhandeln. Gerade dieser Punkt bedarf einer guten Vorbereitung, da Sie Ihren Chef mit guten Argumenten überzeugen sollten, um eine Gehaltserhöhung zu erreichen.
Tipp: Schreiben Sie sich Ihre Punkte vorab auf und tragen Sie diese dem Partner oder einem Freund vor. So erlangen Sie Sicherheit für das tatsächliche Gespräch mit Ihrem Chef. Und: Sehen Sie das Gespräch als eine Chance, nicht als notwendiges Übel. Ziel ist, dass beide Seiten davon profitieren.
Seien Sie:
In der Regel hat jedes Unternehmen einen bestimmten Leitfaden, an dem sich Ablauf und Inhalte des jährlichen Personalgesprächs orientieren. Eine grobe Gliederung könnte wie folgt aussehen:
Tipp: Die Inhalte des Feedbackgesprächs sowie die Beurteilung sollte Ihr Chef in jedem Fall schriftlich festhalten. Das dient sowohl Ihnen als auch dem Arbeitgeber als Kontrollinstrument. So können beide Seiten im Folgegespräch nachvollziehen, ob Ziele erreicht wurden und ob das gegenseitige Feedback umgesetzt wurde.
Die kurze Antwort lautet: Ja, müssen Sie. Ordert Sie Ihr Vorgesetzter zu einem Gespräch, dem der Inhalt des Arbeitsverhältnisses zugrunde liegt, sind Sie arbeitsvertraglich zur Teilnahme verpflichtet. Kommen Sie als Mitarbeiter der Aufforderung zum Mitarbeitergespräch wiederholt nicht nach, kann das eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung rechtfertigen. Sind Sie zum Zeitpunkt des Termins erkrankt, kann Ihr Chef jedoch nicht verlangen, dass Sie zum Gespräch erscheinen. Eine Abmahnung wäre dann unwirksam (Urteil Bundesarbeitsgericht (BAG), Az.: 10 AZR 596/15).
Ausnahme: Soll sich das Gespräch mit dem Thema einer Vertragsänderung befassen, sieht der Fall anders aus. Dies liegt nicht im Weisungsrecht des Vorgesetzten, weshalb Sie als Mitarbeiter auch nicht verpflichtet sind, seiner Aufforderung zum Mitarbeitergespräch nachzukommen. So entschieden es die Richter des BAG in einem Urteil aus dem Jahr 2008 (Az.: 2 AZR 606/08).
Mitarbeitergespräch führen: Tipps für Chefs
Auch das Führen eines Mitarbeitergesprächs will gelernt sein. Ebenso wie der Mitarbeiter sollten Sie sich als Führungskraft entsprechend darauf vorbereiten. Zudem liegt es in Ihrer Verantwortung, dass der Mitarbeiter in jedem Fall motiviert aus dem Feedbackgespräch herausgeht – selbst, wenn es Grund zur Kritik gibt. Folgende Punkte sollten Sie als Chef beachten:
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