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Badische Rechtsschutzversicherung

Kundenbewertungen & Tarife ab 26,16 € im Vergleich

Tarif-Highlights der Badischen Rechtsschutzversicherung im Überblick

  • Freie Anwaltswahl
    Versicherungsnehmer können sich den Anwalt selbst aussuchen und so einen Spezialisten für ihren Fall beauftragen.

  • Sinkende Selbstbeteiligung 
    Wählen Kunden einen Vertragsanwalt der Badischen, sinkt die im Schadenfall zu zahlende Selbstbeteiligung. 

  • Spezielle Tarifoptionen für Rentner
    Neben der Mitversicherung von Enkeln bietet die Badische umfassenden Rechtsschutz bei gesundheitlichen und altersspezifischen Fragen.

  • Rechtsberatung per Telefon 
    Über eine Anwaltshotline werden Kunden kostenlos beraten. 

  • Mediation inklusive 
    Tarife der Badischen beinhalten das Prinzip der Mediation beitragsfrei. 

  • Marktübliche Wartezeit 
    Tarife der Badischen haben mit wenigen Ausnahmen eine Wartezeit von 0-3 Monaten. Danach können alle Tarifleistungen genutzt werden. 

Kundenbewertungen Badische Rechtsschutz

4,1 von 5 Sternen
(95 Kundenbewertungen)
  • 5 Sterne
    47
  • 4 Sterne
    26
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    5
  • 2 Sterne
    8
  • 1 Stern
    9
  • Alle Kommentare anzeigen
  • Osman Ö.Rechtsfall16.11.24

    Es lief alles Super

  • Dieter R.Angebot30.10.24

    Schnelle Bearbeitung und alle Unterlagen in Papierform erhalten.

  • Ursula M.Rechtsfall19.10.24

    Das ein RS Fall aus 2019 nicht versichert ist.

  • Karlheinz H.Angebot14.10.24

    alles gut bin sehr zufrieden

  • Sylvia Ilse Frigga E.Angebot13.09.24

    Einfach und schnell

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  • 3
  • 4
  • 5

Häufige Fragen zur Badischen Rechtsschutzversicherung

  • Bietet die Badische besondere Tarife für Rentner an?

    Ja! Der Tarif Exklusiv 58 Plus der Badischen enthält viele Leistungen, die speziell an die Bedürfnisse von Rentnern und Pensionären angepasst sind. Ein Gesundheitstelefon, eine Absicherung für Arztgutachten bei Behandlungsfehlern, eine Pflegeberatung oder ein Beratungsrechtsschutz für Elternunterhalt sind Teil des Tarifs und sichern im hohen Alter umfassend ab. 

  • Kann ich mir einen Anwalt von der Badischen vorschlagen lassen?

    Ja! Aufgrund der variablen Selbstbeteiligung sparen Kunden, die einen von der Badischen vorgeschlagenen Anwalt nutzen, sogar bis zu 100 € Selbstbeteiligung.

  • Sind Studienplatzklagen möglich?

    Im Bereich der Studienplatzklagen ist die Versicherung sehr gut aufgestellt. Als Ausnahme unter den Rechtsschutzversicherungen, deckt die Badische dieses Risiko bereits ab einer Wartezeit von 6 Monaten ab. Branchenstandard sind hier mindestens 1 Jahr Wartezeit, teilweise sogar bis zu 5 Jahren Wartezeit.

  • Ist eine kostenlose Beratung vor Ort bei einem Anwalt möglich?

    Sofern ein versicherter Fall vorliegt, kann ein kostenloses Erstgespräch bei einem Anwalt vor Ort eingefordert werden. Wird der Fall nach der Erstberatung ad acta gelegt, zahlt die Versicherung den Anwalt und es fallen keine weiteren Kosten an. 

  • Kann ich die Badische Versicherung auch ohne Selbstbeteiligung abschließen?

    Obwohl Tarife ohne Selbstbeteiligung von vielen Versicherern abgeschafft werden, bietet die Badische diese weiterhin an – und das zu guten Preisen. 

Über die Badische Rechtsschutzversicherung

Allgemein

Die Geschichte der Versicherungsgruppe BGV (Badische Versicherungen) beginnt im Jahr 1923, als der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) gegründet wurde. Der Unternehmenssitz befindet sich in Karlsruhe. Das Produktportfolio der Badischen beinhaltet sowohl Rechtsschutzversicherungen für den gewerblichen als auch für den privaten Bedarf.

Bausteine

Die Badische bietet Leistungen aus den Bereichen Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen und Vermietung an. Kunden können je nach Lebenssituation verschiedenste Bausteine kombinieren und Tarife so individuell zusammenstellen.

Zahlen und Fakten

Mit über 750 Mitarbeitern versucht die Badische den Wünschen ihrer Kunden nachzukommen. 2023 kam die Versicherungsgruppe der BGV für Versicherungsfälle in Höhe von 311,2 Millionen € auf.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.

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Sie sind als Arbeitnehmer erwerbstätig.

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Azubi/Student:
Sie befinden sich in Ausbildung/im Studium.

Rentner:
Bezug Ihres Lebensunterhalts überwiegend aus einer Rente.

Ohne berufliche Tätigkeit:
Keine der anderen Angaben passt.

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