Ihre persönliche Versicherungsberatung
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de
Eine Firmen- beziehungsweise Gewerberechtsschutzversicherung stärkt dem Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner unternehmerischen Tätigkeit den Rücken. Abschließen kann diese Versicherung jeder, der selbstständig tätig ist - sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibender, Einzel-, Klein-, Mittel- oder Großunternehmer. Nicht zu verwechseln ist diese mit der Berufsrechtsschutzversicherung.
Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung, wenn Sie als Selbstständiger
Wissenswert für Firmeninhaber: Bei leistungsstarken Firmenrechtsschutztarifen sind nicht nur Sie selbst in Ihrer Funktion versicherbar, sondern auch die berufsbezogenen Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter.
Der Geltungsbereich des Gewerberechtsschutzes hängt vom Tarif ab. Europaweit besteht der Schutz meist ohne zeitliche Einschränkungen, außerhalb Europas kann die maximale Aufenthaltsdauer zeitlich begrenzt sein.
Die Versicherung übernimmt die Kosten des Versicherten – falls nötig, auch durch mehrere Instanzen. Unter anderem bezahlt die Gewerberechtsschutzversicherung die Kosten für:
|
|
Abhängig vom Tarif kann auch das sogenannte Online-Forderungsmanagement im Leistungsumfang der Firmenrechtsschutzversicherung enthalten sein. Ist dies der Fall, können Sie das Eintreiben offener Rechnungsbeträge aus der Hand geben und sich dadurch Zeit und Nerven sparen. Das Inkasso-Verfahren wird dann von einem Partner Ihrer Versicherung in die Wege geleitet und verwaltet.
Bei einer Gewerberechtsschutzversicherung können Sie den Versicherungsschutz individuell bestimmen. Zu den versicherbaren Bereichen zählen dabei im wesenentlichen folgende Rechtsgebiete:
Rechtsschutz für Ihre Firma
Dieser Bereich ist der Grundbaustein und übernimmt die Kosten für juristische Auseinandersetzungen, die Ihre Firma direkt betreffen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Finanzamt Ihre Betriebskosten nicht annimmt oder Ihnen vorgeworfen wird, dass Sie gegen die Gewerbeordnung verstoßen haben sollen.
Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten oder anderen Vertragspartnern sind generell nicht im mitversichert. Geraten Sie in einen Rechtsstreit im Bereich Firmen-Vertragsrecht, so müssen Sie für die anfallen Kosten, etwa für Anwalt oder Gerichtsverhandlung, selbst aufkommen. Einige Versicherer bieten einen Zusatzbaustein für den Vertragsrechtsschutz an. Dieser ist jedoch nur gegen einen Aufpreis erhältlich und oft an eine sehr hohe Selbstbeteiligung gekoppelt. Der Schutz besteht ab dem Gerichtsverfahren – anwaltliche Beratungsgespräche vorab sind nicht abgedeckt. Der Baustein übernimmt die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, beispielsweise, weil Ihr Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht eingehalten hat. Außerdem wird in leistungsstarken Tarifen auch die Bonitätsauskunft Ihrer Vertragspartner eingeschlossen.
Rechtsschutz als Arbeitgeber
Sollten Sie in arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern geraten, greift dieser Baustein des gewerblichen Rechtsschutzes. Etwa, wenn ein Mitarbeiter eine Kündigung als ungerechtfertigt ansieht oder ein ehemaliger Angestellter Sie wegen seines Arbeitszeugnisses verklagt. Weitere Anwendundgsbeispiele sind Angebliche Missachtung der Arbeitsschutzvorschriften oder auch Unstimmigkeiten wegen freiwilligen Zahlungen, beispielsweise Weihnachtsgeld. Da bei Streitigkeiten vor Arbeitsgerichten die anfallenden Kosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) von beiden Seiten, unabhängig der Schuldfrage, gleichermaßen getragen werden müssen, empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den Arbeitgeberrechtsschutz enthält.
Rechtsschutz für Immobilien
Sie haben ein Geschäftsräume (z.B. Büroräume, Ladenflächen) angemietet oder besitzen eine eigene Immobilie, die Sie gewerblich nutzen? Dieser Baustein unterstützt Sie finanziell, sollten Sie diesbezüglich in einen Konflikt geraten. So zum Beispiel, wenn Ihr Vermieter die Miete überzogen erhöht oder die Nebenkostenabrechnung Ihrer Meinung nach zu hoch ausfällt.
Rechtsschutz für Ihre Fahrzeuge
Der gewerbliche Verkehrsrechtsschutz kann abgeschlossen werden, wenn Sie Fahrzeuge geschäftlich nutzen. Es ist nicht entscheidend, wie die Fahrzeuge zugelassen sind. Entscheidend ist, ob auch gewerbliche Fahrten (z.B. zu Kunden) durchgeführt werden.
Geraten Sie in Auseinandersetzungen bezüglich Ihrer Firmenfahrzeuge oder sonstiger geschäftlich genutzter Fahrzeuge, greift der Firmenrechtsschutz ebenfalls. Dieser Versicherungsschutz kann notwendig sein, wenn Sie Probleme bei der Rückgabe eines geleasten Fahrzeugs haben oder Ihr eigenes Firmenauto fehlerhaft aus der Werkstatt kommt.
Nicht über eine Firmenrechtsschutzversicherung versicherbar sind in der Regel folgende Rechtsbereiche:
Gerade im medizinischen Bereich sind Rechtsstreitigkeiten an der Tagesordnung und nicht selten mit enormen Kosten verbunden. Daher ist der Abschluss einer Gewerberechtsschutzversicherung für diese Berufsgruppe besonders zu empfehlen, zumal der Versicherungsschutz auch vertragrechtliche Streitigkeiten für Hauptgeschäfte umfasst.
Absichern können sich damit beispielsweise
|
|
Nicht versicherbar sind ambulante Pflegedienste ohne geprüftes Krankenpflegepersonal, assistierende Tätigkeiten (zum Beispiel Rettungsassistenten), Krankenhäuser, Kliniken und Handwerksbetriebe (beispielsweise Zahntechniker, Labor).
Wichtig zu wissen für jeden Selbstständigen ist außerdem, dass eine Gewerberechtsschutzversicherung keine Betriebshaftpflicht ersetzt, da diese unterschiedliche Leistungsbereiche abdecken:
Gewerberechtsschutz
unterstützt den Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit seiner betrieblichen Tätigkeit gibt dem Versicherten die finanziellen Mittel, um zu seinem guten Recht zu kommen
Betriebshaftpflicht
deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter ab, die im Zuge der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens entstehen können schützt den Versicherten vor existenzbedrohenden Kosten von Haftpflichtschäden
Der Schutz vor möglichen finanziellen Folgen durch Haftpflichtrisiken, die schnell den unternehmerischen Ruin bedeuten können, ist sehr wichtig.
Alle Informationen zu den wichtigsten Gewerbeversicherungen finden Sie hier.
In der Regel können Sie beim Firmenrechtsschutz mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen. Diese Zeitspanne kann sich – je nach Rechtsgebiet und Versicherer – auf sechs Monate ausdehnen. Drei Monate Wartezeit bestehen in der Regel beispielsweise für Angelegenheiten des Arbeitsrechtsschutzes oder dem Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Ist der Bauherren-Rechtsschutz eingeschlossen, so kann hier eine Wartezeit von sechs Monaten anfallen.
Juristische Auseinandersetzungen, deren Ursprung vor oder innerhalb dieser Wartezeit liegt, sind nicht durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherung bereits vorsorglich abschließen. Nur so können Sie sicher gehen, dass Sie im Fall eines Rechtsstreits umfassend geschützt sind und nicht auf den mitunter sehr teuren Kosten sitzen bleiben.