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Inwieweit Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auch im Ausland bei Rechtsstreitigkeiten geschützt sind, kommt auf Ihren Tarif und die jeweiligen Leistungsbausteine ab.
Üblicherweise besteht der Schutz der Bausteine Verkehrsrechtsschutz und Privatrechtsschutz innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt. Viele Versicherer zählen dazu auch Urlaubsländer wie Tunesien und die Türkei.
Der Versicherungsschutz für den privaten Bereich besteht bei einigen Tarifen auch außerhalb Europas. Allerdings sind dann meist nur Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen versichert. Zudem kann der maximale Deckungsbetrag von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.
Bei den Bausteinen Wohnrechtsschutz, Vermieterrechtsschutz und Berufsrechtsschutz besteht in der Regel nur innerhalb Deutschlands Versicherungsschutz.
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