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Welche Kosten werden nicht übernommen?

Folgende Streitigkeiten werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen: 

  • Durch Scheidung oder durch Erbe (Eherecht/Erbrecht) ausgelöste Streitfälle. In beiden Fällen wird lediglich eine anwaltliche Beratung oder weitergehende Tätigkeit eines Anwalts bezahlt. Eine gerichtliche Deckung ist nur selten Inhalt einer Rechtsschutzversicherung oder muss gesondert dazu gebucht werden.
  • Baurechts- und Spekulationsstreitigkeiten.
  • Grundsätzlich dürfen keine Bußgelder oder Geldstrafen durch die Rechtsschutzversicherung beglichen werden. 
  • Rechtsstreitigkeiten, die von Ihnen vorsätzlich und/oder rechtswidrig verursacht worden sind, werden ebenfalls nicht getragen.
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