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Können Beiträge ausgesetzt werden?

Sie haben einen vorübergehenden finanziellen Engpass und möchten Beiträge zur Rechtsschutzversicherung aussetzen? Hierbei zu beachten ist, dass Sie als Versicherungsnehmer kein vertraglich verbrieftes Recht haben, ohne vorherigem Einverständnis des Versicherers Beiträge der Rechtsschutzversicherung freizustellen, das heißt die Zahlung auszusetzen. Es liegt im Ermessen der Versicherung, ob sie dieser Möglichkeit zustimmt oder ablehnt. Eine Ablehnung ist kein Sonderkündigungsgrund.

Sollten Sie aus einem bestimmten Grund die fälligen Prämien nicht fristgerecht zahlen können, raten wir Ihnen, sofort Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen. Ein direktes Gespräch mit Ihrem zuständigen Betreuer ist zu empfehlen. Achten Sie darauf, dass Sie den vollen Namen Ihres Ansprechpartners notieren. Fragen Sie bei Unsicherheiten lieber noch einmal nach. So können Sie bei späteren Unstimmigkeiten immer angeben, mit wem Sie gesprochen haben. Lassen Sie sich die Zusage für eine Beitragsaussetzung immer schriftlich mit Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters bestätigen, um auf Nummer sicher zu gehen. In dem Schriftstück sollte daneben auch festgelegt sein, für welchen Zeitraum die Aussetzung gilt.
 

Für die Zeit der Beitragsbefreiung ist der Rechtsschutz ausgesetzt

Für die Zeit, in der Sie keine Beiträge für die Rechtsschutzversicherung zahlen, haben Sie nämlich auch keinen Versicherungsschutz. Kommt es während dieser Zeit zu einem Schadensfall, müssen Sie die entstehenden Kosten selbst tragen.

Wenn Sie die Beitragszahlungen ohne das Einverständnis des Versicherers aussetzen, wird die Gesellschaft Ihnen eine schriftliche Frist setzen, innerhalb welcher Sie die fälligen Beiträge überweisen können. Lassen Sie diese Frist verstreichen, kann das Versicherungsunternehmen den Rechtsschutzvertrag mit Ihnen kündigen und die ausstehenden Beiträge bis zum Ende der regulären Laufzeit von Ihnen einfordern.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich an CHECK24 zu wenden. Unsere Experten vermitteln Ihnen gerne die richtigen Stellen und Ansprechpartner bei Fragen zur Beitragsaussetzung. Rufen Sie uns einfach auf unserer kostenlosen Hotline unter 0800 - 755 455 412 an oder schreiben eine Mail an rechtsschutz@check24.de.

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