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Ab welcher Instanz greift der Arbeitsrechtschutz?

Der Arbeitsrechtsschutz greift in der Regel bereits ab der ersten Instanz. Doch warum genau ist das wichtig?

In Deutschland ist durch das Arbeitsgerichtsgesetz geregelt, wie die Kosten für einen Arbeitsrechtsstreit in erster Instanz aufgeteilt werden. Die Besonderheit bei Arbeitsgerichtsprozessen ist dabei, dass die Anwaltskosten in erster Instanz stets selbst zu tragen sind – selbst bei erfolgreichem Prozessverlauf. Eine Rechtsschutzversicherung für den Arbeitsbereich kann hier Abhilfe schaffen.

Kosten abhängig vom Streitwert

Die Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht sind abhängig vom verhandelten Streitwert. Die Aufwendungen teilen sich in Gerichts- und Anwaltskosten auf.

Ein Beispiel: Sie werden gekündigt und wollen dagegen klagen. Bei Kündigungsschutzklagen wird das zugrunde liegende Jahresbruttogehalt als Streitwert festgelegt. In erster Instanz ist der dreifache Wert des Monatsgehalts maßgebend.

Bei einem Gehalt von 3.000 Euro brutto im Monat liegt der Streitwert demnach bei 9.000 Euro. Laut dem Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm lägen die Gerichtskosten bei etwa 440 Euro, die Anwaltskosten bei ungefähr 1.500 Euro. Ohne Rechtsschutzversicherung müssten Sie die knapp 2.000 Euro bezahlen, sofern Sie den Fall verlieren. Außerdem könnten bei einer Niederlage zusätzliche Kosten – etwa Reisekosten des Anwalts, mögliche Ansprüche von Zeugen oder Schreibauslagen – anfallen. Gewinnen Sie den Fall, zahlen Sie trotzdem die Kosten für Ihren Anwalt über 1.500 Euro.

Überblick über die Instanzen
1. Instanz Arbeitsgericht
Berufung und Beschwerde
2. Instanz Landesarbeitsgericht
Revision und Rechtsbeschwerde
3. Instanz Bundesarbeitsgericht

 

Arbeitsrecht-Ratgeber

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