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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deDer Arbeitsrechtsschutz greift bei den meisten Versicherern dann für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie als Privatperson geringfügig beschäftigte Personen, wie Putzhilfen oder Pflegekräfte, angestellt haben.
Sind Sie selbstständig und haben Angestellte, greift die Arbeitsrechtsschutzversicherung nicht. Als Arbeitgeber benötigen Sie den sogenannten Arbeitgeberrechtsschutz, sollten Sie beispielsweise in Streitigkeiten mit Ihren Mitarbeitern geraten.
Wollen Sie Ihr Unternehmen umfassend für den Fall juristischer Auseinandersetzungen schützen, ist eine gewerbliche beziehungsweise Firmenrechtsschutzversicherung die richtige Wahl. Diese kann neben dem Arbeitgeberrechtsschutz unter anderem auch folgende Bereiche enthalten:
Beispiel: Sie erhalten die Betriebskostenabrechnung Ihrer Gewerbeimmobilie. Die geforderte Nachzahlung lässt Sie stutzig werden. Ein Gespräch mit dem Vermieter bietet keine Lösung. Der Fall landet vor Gericht.
Beispiel: Das Finanzamt erkennt Ihre eingereichten Werbungskosten nicht an. Sie klagen dagegen.
Beispiel: Sie geben Ihr Firmenfahrzeug in Reparatur. Nachdem Sie es abgeholt haben, bemerken Sie, dass die Bremsen nicht richtig funktionieren. Die Werkstatt streitet eine Schuld ab. Der Fall muss gerichtlich geklärt werden.
Auch abseits der rechtlichen Komponente sollten Selbstständige und Freiberufler ihr Gewerbe oder ihren Betrieb umfassend absichern. Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 finden Sie die passenden Gewerbeversicherungen.
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