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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deUnkollegiales Verhalten – neudeutsch Mobbing genannt – ist leider kein neues Phänomen, aber ein hochbrisantes. Denn Leistungs- und Konkurrenzdruck haben in den letzten Jahren in der Arbeitswelt deutlich zugenommen. Im Zuge dessen ist Mobbing am Arbeitsplatz ein aufkeimendes Thema in Unternehmen. Schätzungen zufolge werden täglich rund eine Million Menschen in Deutschland Opfer von unkollegialem Verhalten, das sich in verschiedenen Formen äußern kann. Darunter fallen etwa Beleidigungen, Drohungen, Demütigung, Sabotage oder auch sexuelle Übergriffe. Die negativen Folgen für Mobbing-Opfer können weitreichende Folgen haben – sowohl psychischer als auch körperlicher Natur. Deswegen ist es ungemein wichtig, das Thema konkret anzugehen und nicht darauf zu hoffen, dass es sich „von alleine regelt“.
Info: Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen zur Unterbindung von Mobbing durchzuführen. Versäumt er dies, kann er dafür haftbar gemacht werden!
Lassen sich die Konflikte trotz Konfrontation nicht beilegen, hilft oft nur der Schritt vors Arbeitsgericht. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie hier von einer Rechtsschutzversicherung, die den Baustein Berufsrechtsschutz enthält. Sie übernimmt die Kosten, die im Zuge eines Rechtsstreits entstehen – und das ab erster Instanz.
Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz werden, ist es vor allem wichtig, dass Sie zügig handeln und alle Vorkommnisse entsprechend dokumentieren. Nutzen Sie außerdem mögliche Hilfsangebote. Falls Ihr Arbeitgeber einen Betriebsrat hat, ist dieser die erste Anlaufstelle. Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, bieten Rechtsschutzversicherer in der Regel eine telefonische Beratung an.
Gerade die akribische Dokumentation der Vorfälle ist enorm wichtig, wenn Sie arbeitsrechtlich vorgehen wollen. Sie müssen nachweisen können, dass es sich wirklich um Mobbing handelt und nicht „nur“ ein schlechtes Betriebsklima herrscht. Darüber hinaus muss bewiesen sein, dass Ihre Schäden durch das unkollegiale Verhalten hervorgerufen wurden.
Info: Erschwerend kommt hinzu, dass Versicherer den Versicherungsschutz ablehnen können, wenn keine Aussicht auf Erfolg vor Gericht besteht.
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