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Ja, Ihren Rechtsbeistand können Sie völlig frei wählen – so sieht es sowohl die Bundesrechtsanwaltsverordnung als auch das Versicherungsvertragsgesetz vor. Ihre Rechtsschutzversicherung kann Ihnen lediglich einen Rechtsanwalt empfehlen.
Eine Anwaltsempfehlung des Rechtsschutzversicherers hat den Vorteil, dass Sie nicht selbst mühsam nach dem passenden Rechtsbeistand für Ihr Anliegen suchen müssen. Zudem weiß Ihr Versicherer, wie bisherige Rechtsschutzfälle verlaufen sind und kann die Erfahrungen anderer Versicherter bei der Empfehlung berücksichtigen.
Wählen Sie den vorgeschlagenen Rechtsbeistand, erhalten Sie unter Umständen bessere Konditionen, zum Beispiel eine geringere Selbstbeteiligung. Entscheiden Sie sich für einen anderen Anwalt, entstehen Ihnen aber keinerlei Nachteile beim Versicherungsschutz.
Bei der Wahl eines Anwalts sollten Sie darauf achten, dass er ein Experte auf dem Fachgebiet ist, in dem er für Sie tätig werden soll. So stellen Sie sicher, dass er Ihnen bei Ihrem Anliegen kompetent zur Seite stehen kann.
Anwälte in Ihrer Gegend können Sie beispielsweise auf den Internetauftritten der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof finden. Mithilfe von Suchformularen können Sie auch besondere Anforderungen an den Rechtsbeistand – zum Beispiel Opferanwalt oder Mediator – berücksichtigen.
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