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Deckt der Privatrechtsschutz Kitaplatz- und Studienplatzklagen ab?

Studienplatzklagen

Besonders leistungsstarke Rechtsschutztarife decken Studienplatzklagen ab.

Wichtig: Bei allen Anbietern gibt es dafür eine längere Wartezeit. Außerdem ist häufig die Versicherungssumme oder die Anzahl der Verfahren gedeckelt.

Bei welchen Tarifen Studienplatzklagen mitversichert sind, können Sie in unserem Rechtsschutzversicherung-Vergleich auf der Ergebnisseite sehen. Hierzu klicken Sie bei einem Tarif Ihrer Wahl auf „Details anzeigen”. Im Reiter „Privat” wird Ihnen beim Punkt „Studienplatzklagen” angezeigt, ob und zu welchen Bedingungen – zum Beispiel ein Verfahren pro Kalenderjahr – diese mitversichert sind.

Alternativ können Sie auch durch einen Klick auf „Tarif vergleichen” jeweils bis zu drei Rechtsschutztarife im Detailvergleich gegenüberstellen und die Leistungen für Studienplatzklagen so auf einen Blick vergleichen.

Tipp: Sie möchten nur Tarife angezeigt bekommen, die Studienplatzklagen abdecken? Nutzen Sie hierfür im Rechner unter „Spezielle Leistungen” unsere praktische Filtermöglichkeit. Ein Klick auf den Punkt „Studienplatzklagen” genügt.

 

Kitaplatzklagen

Seit 1. August 2013 hat jedes Kind zwischen einem und drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder einer betreuten Tageseinrichtung. Da bislang noch nicht ausreichend Plätze vorhanden sind, bleibt häufig nur der Weg vor das Gericht. Grundsätzlich fallen Kitaplatzklagen in den Bereich des Verwaltungsrechts, das von der Rechtsschutzversicherung in der Regel abgedeckt ist. Seit Einführung des Rechtsanspruchs schließen jedoch manche Versicherer Klagen auf einen Platz in einer Kindertagesstätte sogar aus. Deshalb ist es ratsam, vorab zu prüfen, ob solche Klagen im Versicherungsschutz enthalten sind. Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gerne dazu – telefonisch oder per E-Mail.

Info: Die Wartezeit ist ein entscheidender Faktor, wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung abschließen möchten. Haben Sie sich bereits für einen Kitaplatz beworben, nützt Ihnen der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für diesen Fall nichts. Denn die Bewerbung gilt als auslösendes Ereignis für die Klage. Der Versicherungsschutz besteht aber nur, wenn dieses zeitlich nach Abschluss des Versicherungsvertrags liegt und die festgelegte Wartezeit verstrichen ist.

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