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Gilt der Rechtsschutz auch bei Ärger im Internet?

Ob die Rechtsschutzversicherung auch bei Ärger im Internet zahlt, hängt vom jeweiligen Tarif und der betreffenden Angelegenheit ab. Bei Streitigkeiten wegen über das Internet abgeschlossener Verträge greift der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Das wäre etwa der Fall, wenn Sie bei einem Online-Versand Möbel bestellt haben und diese nicht fristgerecht geliefert werden.

Zu beachten ist hierbei, ob Sie die Bestellung bei einem Unternehmen mit Sitz im Inland oder Ausland getätigt haben. Bei letzterem besteht nur Versicherungsschutz bei Tarifen mit weltweitem Schutz.

Manche Versicherer bieten darüber hinaus einen optional abschließbaren Internet-Rechtsschutz an. Dieser schützt unter anderem bei angeblichen Urheberrechtsverstößen, Daten- und Identitätsdiebstahl und hilft juristisch bei der Löschung rufschädigender Inhalte.

Typische Schadensfälle in diesem Bereich sind:

  • Jemand gelangt an Ihre Kontodaten und nutzt diese unberechtigt für Online-Bestellungen.
  • Ihr Ruf wird durch Äußerungen anderer in sozialen Netzwerken geschädigt.
  • Ihnen wird vorgeworfen, durch eine angebliche Teilnahme an einer Musiktauschbörse gegen Urheberrechte verstoßen zu haben. 
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