Beispiel
Während Ihres Urlaubs in Spanien finden Sie in Ihrem Hotel Kakerlaken vor. Grundsätzlich werden diese in geringem Aufkommen nicht als Reisemangel aufgrund des wärmeren Klimas erachtet. In Ihrem Fall liegt allerdings ein regelrechter Befall vor, sodass die Situation unzumutbar ist. Sie zeigen den Mangel bei Ihrem Reiseveranstalter an – dieser verweigert allerdings zunächst eine Erstattung beziehungsweise Minderung der Pauschalkosten.
Daraufhin kontaktieren Sie einen Anwalt, der die Kommunikation mit dem Reiseveranstalter aufnimmt. Dieser erstattet Ihnen schließlich einen Teil der Hotelkosten. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt die entstandenen Anwalts- und Prozesskosten ab, die Sie ohne Versicherungsschutz selber hätten aufbringen müssen.