Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt

Ihre persönliche Versicherungsberatung

Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rsv@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Sie sind hier:

Kann die Rechtsschutzversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Da die Rechtsschutzversicherung nicht als Vorsorgeaufwendung gilt, kann sie nicht im Rahmen von Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Beiträge für den Baustein Arbeitsrechtsschutz, der dem Schutz des Arbeitsplatzes dient, werden jedoch als Werbungskosten anerkannt.

Der Arbeitsrechtsschutz kann nur in Verbindung mit mindestens dem Baustein Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. In diesem Fall ist die Prämie der Rechtsschutzversicherung anteilig absetzbar. In der Regel erkennt das Finanzamt dann 50 Prozent der Beitragszahlungen als Werbungskosten an.

Verfügen Sie über eine Kombi-Rechtsschutzversicherung mit mehr als zwei Bausteinen, ist es hilfreich, sich vom Versicherer einen Beleg über die Kosten für den Baustein Berufsrechtsschutz zukommen zu lassen. Der Kostenanteil für diesen Baustein wird angerechnet.

Tipp: Wer als Selbstständiger oder Freiberufler eine Firmenrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann diese bei der Einkommensteuererklärung vollständig geltend machen.

Rechtsschutz beim Testsieger

Über 240 Tarifvarianten unverbindlich
und kostenlos vergleichen

Sie schließen für Ihren bestehenden Rechtsfall ein Soforthilfe-Paket ab in Kombination mit einer passenden Rechtsschutzversicherung für zukünftige Fälle. 

Mit dem Online-Rechner von CHECK24 können Sie über 240 Tarifvarianten der Rechtsschutzversicherung von verschiedenen Versicherern kostenlos vergleichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.