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Wird die Rechtsschutzversicherung besteuert?

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Sachversicherungen und unterliegt damit gemäß dem Versicherungssteuergesetz einem Steuersatz von 19 Prozent (Stand: 2018). Diese Versicherungssteuer wird vom Bund auf die zu zahlenden Beiträge erhoben.
 
Die Steuer wird von den Versicherungsgesellschaften für die Versicherungsnehmer direkt abgeführt. Der Steuersatz ist in den Beitragsabrechnungen aufgeführt.

Wissenswert: Alle im Rechtsschutzversicherung-Vergleich von CHECK24 angezeigten Tarifpreise enthalten bereits die Versicherungssteuer und sind damit Endpreise. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

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