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Gilt der Wohnrechtsschutz auch für Bauherren?

Beim Bau oder Umbau eines Hauses oder der Sanierung der Eigentumswohnung kann es zu Konflikten kommen – beispielsweise mit Nachbarn wegen Baulärms.

Ob der Wohnrechtsschutz auch Bauherren bei Rechtsstreitigkeiten rund um ihr Bauvorhaben hilft, hängt vom jeweiligen Rechtsschutztarif ab. Bei einzelnen Anbietern besteht für Bauherren Schutz bis zu einer begrenzten Leistungssumme.

Darüber hinaus haben Bauherren bei ein paar Versicherern die Möglichkeit, sich mit einem speziellen Bauherren-Rechtsschutz abzusichern. Damit sind sie bei Streitigkeiten mit Architekten, Handwerkern, dem Grundstücksverkäufer oder der Bauantragsbehörde auf der sicheren Seite.

In der Rechtsschutzversicherung für Bauherren abgesicherte Wohnobjekte des Versicherungsnehmers sind je nach Tarif:

  • Einfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohnungen
  • Ferienwohnungen und -häuser

Dabei ist es keine Voraussetzung, dass der Bauherr die Immobilie nach Fertigstellung auch selbst nutzt.

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