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Sind selbst genutzte Wohneinheiten versichert?

Alle Informationen im Überblick

  • Mit einem Wohnrechtsschutz können sich Eigentümer selbst genutzter Wohneinheiten rechtlich absichern
  • Er ist sinnvoll bei rechtlichen Streitigkeiten mit Nachbarn oder wegen Beschädigungen des eigenen Grundstücks durch Dritte
  • Er kann nur in Kombination mit einem anderen Baustein des Rechtsschutzes abgeschlossen werden

Ein Wohnrechtsschutz übernimmt die Kosten für Eigentümer und Mieter bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Mieter können beispielsweise gegen erhebliche Mieterhöhungen, die 20 Prozent innerhalb von drei Jahren übersteigen, vorgehen.

Eigentümer von selbst genutzten Häusern oder Wohnungen können sich hingegen unter anderem gegen unzumutbare Einschränkungen durch Nachbarn rechtlich absichern. Dazu gehören beispielsweise äußerst belastender Lärm zwischen 13 und 15 Uhr, nach 22 Uhr sowie eine maßgebliche Lärmüberschreitung außerhalb der aufgeführten Ruhezeiten.

Ein Wohnrechtsschutz ist allerdings nicht einzeln erhältlich und muss daher mindestens in Kombination mit dem Baustein Privat- oder Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen werden.

In welchen Fällen greift ein Wohnrechtsschutz?

Ein Wohnrechtsschutz deckt hohe finanzielle Ausgaben beispielsweise durch rechtliche Auseinandersetzungen mit Nachbarn ab. In folgenden Fällen kann ein Wohnrechtsschutz die Kosten für eine Rechtsberatung oder vor Gericht übernehmen:

  • Unstimmigkeiten zu wiederkehrenden Abgaben bei Steuern sowie Gebühren
  • Grundstücksbeeinträchtigungen durch Nachbarn, beispielsweise aufgrund von Lärm oder Einwirkungen vom Nachbargrundstück (nicht zumutbarer Laub-, Nadel- oder Zapfenfall durch überragende Bäume)
  • Einschränkungen durch öffentlich-rechtliche Maßnahmen, beispielsweise durch beeinträchtigende Baumaßnahmen auf dem angrenzenden Grundstück
  • Streitigkeiten mit der Hausverwaltung

Neben einem Hauptwohnsitz übernehmen manche Wohnrechtsschutztarife ebenfalls rechtliche Auseinandersetzungen bei einem Zweitwohnsitz innerhalb Deutschlands.

Vermieterrechtsschutz bei vermietetem Eigentum

Beim Vermieten von einer Eigentumswohnung oder einem Haus ist grundsätzlich ein Vermieterrechtsschutz sinnvoll. Mit diesem sind Sie im Fall von Streitigkeiten mit Ihren Mietern abgesichert. Der Vermieterrechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden und deckt das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ab.

Befindet sich Ihr Wohnsitz allerdings im selben Haus wie die vermietete Wohneinheit, ist auch der Baustein Wohnrechtsschutz unabdingbar. Vermieter und Mieter sind nun auch Nachbarn, wenn sie im selben Haus wohnen. Das Nachbarschaftsverhältnis wird über den Baustein Wohnrechtsschutz abgedeckt.

Wohnrechtsschutz bei CHECK24 abschließen

Im Rechtsschutz Vergleich von CHECK24 finden Sie eine Vielzahl an Tarifen, die den Baustein Wohnrechtsschutz in Kombination mit einem Privat- oder Verkehrsrechtsschutz abdecken. Auch der Vermieterrechtsschutz kann als weiterer Baustein hinzugefügt werden. Mit wenigen Klicks können Sie dabei mehrere Tarife miteinander vergleichen und eine für Sie passende Absicherung finden.

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