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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deDas Gabler Wirtschaftslexikon definiert Internetbetrug wie folgt:
„Internetbetrug beschreibt Betrugsdelikte im Rahmen der Internetkriminalität. Während manche Formen des Internetbetrugs ausschließlich im Internet vorkommen, stellen andere Varianten [Internetbetrug] von Verhalten außerhalb des Netzes dar.”
Die Möglichkeiten des Betrugs im Internet sind vielfältig und funktionieren vor allem deshalb, weil die Internetbetrüger die Unwissenheit und Naivität insbesondere ungeübter Internetnutzer zur eigenen Bereicherung missbrauchen.
Nachfolgend nennen wir Ihnen die am weitesten verbreiteten Methoden des Internetbetrugs und erklären Ihnen, was darunter zu verstehen ist.
Als Phishing wird eine Methode des Datendiebstahls bezeichnet. Dabei werden die Daten des betroffenen Internetnutzers über gefälschte Webseiten, E-Mails oder SMS abgegriffen.
Wie funktioniert das Phishing? Die Täter bauen seriöse Webseiten nach oder versenden E-Mails, die beispielsweise denen großer Banken nachempfunden sind. So wollen sie die User dazu bringen, persönliche (sensible) Daten einzugeben.
Das Phishing wird sowohl willkürlich als auch auf bestimmte Zielgruppen abgestimmt betrieben. Letzteres nennt man Spear-Phishing. Hier suchen sich die Betrüger eine lokale Gruppe aus – etwa einen Sportverein oder Studenten einer Universität – und besorgen sich gezielt deren E-Mail-Adressen. Oft kopieren sie Anschreiben von lokalen Banken, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass viele Personen der Zielgruppe dort tatsächlich ein Konto besitzen.
So schützen Sie sich vor einer Phishing-Attacke:
Was Sie tun können, wenn Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind:
Sogenannte Abo-Fallen gibt es nicht erst seit der Etablierung des Internets. Doch hier konnte sich diese Art des Betrugs rasend schnell ausbreiten. Die trickreichen Internetangebote verschleiern möglichst geschickt, dass interessierte Nutzer ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen – ohne dass sie dies eigentlich beabsichtigen. Verbraucherzentralen schätzen die Zahl der monatlichen Opfer auf über 20.000.
Abo-Fallen gibt es in sämtlichen Sparten, insbesondere bei Service-Angeboten wie Online-Spielen oder Ahnenforschung sowie bei Warenangeboten, zum Beispiel bei Schuhen, Sportkleidung oder Musikdateien. In der Regel wird die Leistung zu einem günstigen Preis angeboten. Wenn sich unbedarfte Nutzer dann registrieren, stimmen sie unbemerkt einem Abo zu und verpflichten sich zumeist für mindestens ein Jahr zu kontinuierlichen Zahlungen.
Was Sie tun können, um sich vor einer Abo-Falle zu schützen:
Tipp für Familien mit Kindern:
Thematisieren Sie die Problematik offen. Gerade Jugendliche probieren sich aus und nutzen gerne auch einmal Angebote in einer rechtlichen Grauzone. Anstatt mögliche Probleme mit den Eltern zu besprechen, bezahlen sie lieber – was wiederum von den Anbietern nur allzu gern ausgenutzt wird.
Was tun, wenn Sie in eine Abo-Falle getappt sind?
Verbraucherschützer raten dringend davon ab, die eingehenden Rechnungen zu bezahlen. In der Regel kommt nämlich aufgrund der Verschleierung kein wirksamer Vertrag zustande. Auch Briefe von Inkassobüros und entsprechende Mahnschreiben sind Fälschungen.
Nichtsdestotrotz sollten Sie in jedem Fall eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie Opfer eines solchen Internetbetrugs geworden sind. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Die Richter des Landgerichts Mannheim verurteilten den Betreiber einer Internetplattform zur Zahlung von Schadensersatz sowie zur Übernahme der Anwaltskosten eines Nutzers, der Opfer einer Abo-Falle wurde. Der Hinweis auf weitere Kosten im Zuge der Registrierung sei für diesen nicht erkennbar gewesen, weshalb auch die Zusendung einer Mahnung nicht zulässig gewesen sei (Az.: 10 S 53/09).
Weist der Betreiber eines Internetangebots lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass das Angebot kostenpflichtig ist, sind Kunden nicht dazu verpflichtet, die Leistung zu bezahlen. So entschieden es die Richter des Landgerichts München. Es müsse für den Nutzer auf den ersten Blick erkennbar sein, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handle. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche dafür nicht aus (Az.: 161 C 23695/06).
Diese Form des Internetbetrugs ist nicht leicht zu durchschauen. In der Regel bauen die sogenannten Fake Shops beeindruckende Online-Präsenzen auf, die mit hochwertigen Produkten werben, die sie nicht besitzen. Nicht selten tauchen sie unter den Suchergebnissen als Ebay-Anzeige auf. Klickt man den Link an, wird man jedoch sofort auf ein augenscheinliches Verkaufsportal geleitet. Gerade im Technik- und Modebereich sind diese Betrüger erfolgreich. Da sie kaum von legalen Portalen unterscheidbar sind, funktioniert diese Betrugsmethode besonders gut.
Was Sie tun können, um sich vor einem Fake Shop zu schützen:
Was Sie tun können, wenn Sie Opfer eines falschen Online-Händlers geworden sind:
Diese Form des Internetbetrugs spielt mit den Ängsten gutgläubiger Menschen. Man erhält eine vermeintliche Abmahnung per E-Mail, da man beispielsweise angeblich illegal Musik oder pornografische Inhalte heruntergeladen hat. Sucht man im Internet nach der Anwaltskanzlei, wird man meist fündig – aber in der Regel stammen diese E-Mails von Betrügern, die ihre Abmahnungen unter dem Namen des Anwalts versenden.
Die Masche: Der „Anwalt” bietet den Empfängern der E-Mail an, das Verfahren gegen eine Gebühr außergerichtlich zu klären. Gerade ältere, unerfahrene Internetnutzer fallen diesem Betrug häufig zum Opfer.
Erhalten Sie eine derartige E-Mail, löschen Sie diese – so der Tipp der Polizei. Denn in der Regel werden Abmahnungen auf dem Postweg verschickt.
Der Branchenbuch-Trick zielt auf kleinere Unternehmen als Opfer ab. Diese werden per E-Mail darum gebeten, ihre Kontakt- und Branchendaten zu überprüfen und zu bestätigen, um in eine Online-Datenbank aufgenommen zu werden. Meist unleserlich steht im Kleingedruckten, dass der Service kostenpflichtig ist und zwischen 600 und 1.400 Euro kosten kann. In der Regel schließen die Betroffenen mit der Bestätigung einen Vertrag ab, der auf zwei Jahre festgelegt ist – inklusive automatischer Verlängerung.
Wenn Sie Opfer eines Branchenbuch-Tricks geworden sind, dann zahlen Sie den geforderten Betrag nicht sofort, sondern lassen sich juristisch beraten – bei einem Anwalt, den Verbraucherzentralen oder dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.
Auch hier wird mit den Ängsten der Internetnutzer gespielt. Hinter dem Begriff „Scareware” verbirgt sich eine simple Masche: In der Regel wird dem Opfer mit einem Pop-Up angezeigt, dass sich der Computer oder das Smartphone mit einem Virus infiziert hätte. Gleichzeitig wird eine schnelle Lösung angeboten. Das kann beispielsweise eine Online-Reinigung oder ein Download-Angebot eines Anti-Viren-Programms sein – beides natürlich gegen Gebühr. Das Pop-Up kann darüber hinaus auch wie die Anzeige einer Behörde – zum Beispiel der Bundespolizei – aussehen, um die Angstwirkung zu verstärken. Auch hier gilt: Ignorieren Sie diese Anzeigen und zahlen Sie auf keinen Fall.
Auch Gewinnspiele werden häufig dazu genutzt, um an die Adressdaten der Nutzer zu gelangen. Attraktive Preise locken die potenziellen Opfer aus der Reserve und verleiten sie dazu, ihre Daten preiszugeben. Oftmals verbergen sich hinter dieser Methode zudem Abo-Fallen.
Eine gute Verteidigung ist das A und O, damit Sie erst gar nicht das Opfer eines Internetbetrügers werden können. Dafür sollten Sie Ihren Computer entsprechend schützen und die Internet-Angebote kritisch betrachten.
Seien Sie vorbereitet:
Was, wenn Sie bereits Opfer einer Abzocke im Internet geworden sind?
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einem Internetbetrüger zum Opfer gefallen sein, dann sind – je nach Betrugsfall – folgende Schritte sinnvoll:
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