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Sichere Internetnutzung für Kinder

Viele Kinder sind bereits in jungen Jahren im Internet unterwegs. Doch das ist mit gewissen Risiken verbunden. Informieren Sie sich hier, worauf Sie als Eltern achten sollten, um eine sichere Internetnutzung für Ihre Kinder zu gewährleisten.

Zu den Gefahren im Netz gehören etwa jugendgefährdende Inhalte – wie Gewalt, Pornografie und Extremismus – oder unangenehme Kontaktaufnahmen durch Fremde, beispielsweise über Facebook oder andere soziale Netzwerke. Auch das sogenannte Cybermobbing ist nicht zu unterschätzen.

Tipp: Detaillierte Informationen zum Thema Cybermobbing finden Sie auf unserer entsprechenden Themenseite.

Eltern sollten den Nachwuchs daher bei den ersten Schritten im Internet unterstützen und auch später noch stets aufmerksam sein. Dabei sollten Sie ein paar Punkte beachten.

Zusammen das Internet erkunden

Unter Ihrer Aufsicht spricht grundsätzlich nichts dagegen, Ihre Kinder bereits im Vorschulalter mit dem Internet bekannt zu machen. Für den Einstieg eignen sich kindgerechte Seiten.

Auf vielen interaktiven Internetseiten können Kinder zudem spielerisch lernen – zum Beispiel zu den Themen Sicherheit im Straßenverkehr und im Schwimmbad. Eine Übersicht mit Internetseiten für Surfanfänger finden Sie beispielsweise unter klick-tipps.net/surfanfaenger.

Zu empfehlen sind auch spezielle Kindersuchmaschinen. Beispiele hierfür sind blinde-kuh.de und fragfinn.de.

Wer bereits gut lesen und schreiben kann und schon geübt im Surfen ist, kann virtuell auch erste eigenständige Schritte machen. Bis ein Kind etwa zwölf Jahre alt ist, sollte es jedoch in Sichtweite surfen und Eltern sollten Downloads und Anmeldungen selbst durchführen.

Ältere Kinder und Jugendliche können das Netz selbstständiger und mit größerem Spielraum nutzen. Sie als Mutter oder Vater sollten aber stets bei eventuellen Fragen und Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Checkliste: Kinderseiten im Internet

Eine für Kinder geeignete Internetseite sollte diese Kriterien erfüllen:

  • Die Seite ist freundlich und übersichtlich gestaltet, lässt sich leicht navigieren und ist einfach verständlich und lebhaft formuliert.
  • Es werden keine persönlichen Daten abgefragt.
  • Es werden keine Pop-up- oder anderweitigen Werbeanzeigen eingeblendet.
  • Die Inhalte vermitteln Wissen durch Spiele und fördern die Medienkompetenz. Dazu zählen etwa das Verfassen von E-Mails, das Nutzen von Chats sowie das Erkennen von Risiken beim Surfen.
  • Die Seite hält die Bestimmungen des Jugendschutzes ein und informiert Eltern zum Thema Jugendmedienschutz und Gefahren im Internet beziehungsweise verweist auf andere Seiten mit entsprechendem Inhalt.
  • Es gibt ein Impressum und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Außerdem werden der Herausgeber und alle genutzten Quellen genannt.
  • Fragen von Kindern werden zeitnah von einem Ansprechpartner beantwortet.

Regeln für den Internetzuggang vereinbaren

Des Weiteren sollten Sie mit Ihrem Nachwuchs über die konkreten Risiken des Internets sprechen und gemeinsam festlegen, welche Online-Angebote wie oft und wie lange genutzt werden dürfen.

Die Regeln sollten am besten schriftlich und aus der Perspektive von beiden Seiten festgehalten werden. Ein paar Beispiele für Kinder:

  • Informationen über mich, meine Familie und Freunde gebe ich nie im Internet weiter.
  • Mein Passwort ist für jeden geheim. Ich ändere es ab und zu.   
  • Bevor ich etwas herunterlade oder online kaufe, frage ich meine Eltern.
  • Mit reinen Internet-Freunden treffe ich mich nicht.
  • Ich erzähle meinen Eltern ab und zu, was ich im Internet mache.

Ein paar Beispiele für Eltern:

  • Ich spreche mit meinem Kind über gute und schlechte Internetseiten.
  • Ich achte darauf, mit wem und wo mein Kind online ist.
  • Wir vereinbaren Surfzeiten.
  • Ich installiere eine Kinderschutzsoftware.
  • Ich vertraue meinem Kind, bin aber immer da, wenn ich gebraucht werde.

Feste Surfzeiten vereinbaren

Mit festen Surfzeiten stellen Sie sicher, dass andere Freizeitbeschäftigungen und Interessen nicht zu kurz kommen und dass der Netzkonsum nicht zur Internetsucht ausartet. Bei der Dauer der Bildschirmzeit sollten neben der Nutzung von Computer oder Laptop auch – sofern vorhanden – Smartphone und Tablet berücksichtigt werden.

Als Orientierung empfiehlt sich laut der Initiative SCHAU HIN! – an der unter anderem das Bundesfamilienministerium beteiligt ist – eine Internet-Zeit von täglich zehn Minuten pro Lebensjahr oder wöchentlich eine Stunde pro Lebensjahr. Für Kinder ab zehn Jahren bietet sich das Wochenkontingent an, das sich – ähnlich wie beim Taschengeld – zunehmend selbstständig einteilen lässt.

Die zeitliche Begrenzung sollte sich auf die freizeitliche Mediennutzung beschränken – die Zeit, in der das Kind mit Medien lernt, sollte extra zählen.

Geräte kindersicher einrichten

Für Ihr Kind sollten Sie am PC einen eigenen Account anlegen und dort bestimmte Funktionen – wie etwa die Installation von Programmen – einschränken. Auch mobile Geräte sollten Sie kindersicher gestalten. Je nach Gerät kann auch dort ein eigenes Benutzerkonto angelegt werden.

Installieren Sie außerdem eine Jugendschutzsoftware. Entsprechende Programme funktionieren nach einem dieser beiden Grundprinzipien:

  • Whitelist-Prinzip: Generell sind alle Webseiten gesperrt, es können nur diejenigen aufgerufen werden, die auf einer sogenannten Positivliste (Whitelist) vermerkt sind. Diese wurden vorab von Medienpädagogen geprüft. 
  • Blacklist-Prinzip: Grundsätzlich können alle Seiten aufgerufen werden. Jedoch werden für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte durch technische Filter (sogenannte Blacklists) gesperrt.

Wissenswert: Viele Jugendschutzprogramme kombinieren die beiden genannten Prinzipien. Eltern können dann einstellen, ob das Blacklist- oder Whitelist-Prinzip angewendet werden soll.

Zudem sollten Sie im Android- oder iOS-Shop am besten ganz darauf verzichten, Zahlungsinformationen zu hinterlegen oder den Zugang zu hinterlegten Informationen wenigstens mit einem Passwort für jeden App-Kauf sichern.

Tipp: Gute Apps für Kinder funktionieren normalerweise auch offline. Zusätzlich sollten Sie alle nicht benötigten Informationen deaktivieren – wie etwa die Internetverbindung oder die Standort-Ermittlung.

Urteile zur Elternhaftung bei Aktivitäten der Kinder

Urteil: Urheberrechtsverstoß und vernachlässigte Aufsichtspflicht

Vernachlässigen Eltern ihre Aufsichtspflicht, haften sie für Urheberrechtsverstöße ihrer minderjährigen Kinder im Internet. Das hat das Landgericht München in einem Grundsatzurteil entschieden (Aktenzeichen 7 O 16402/07). Im verhandelten Fall hatte die 16-jährige Tochter Videos auf Webportalen eingestellt, die sie aus von einer anderen Person gemachten Fotos unerlaubt zusammengestellt hatte. Der Fotografin wurde Schadensersatz zugesprochen.

Urteil: Filesharing

Wissen Eltern, welches ihrer volljährigen Kinder über den Familien-Internetanschluss durch Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, und weigern sich, den Namen zu nennen, müssen sie selbst Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Aktenzeichen 1 ZR 19/16). Aus Sicht der Richter wiegt in einem solchen Fall das Eigentums- und Urheberrecht schwerer als der Schutz der Familie. Im verhandelten Fall wurde ein Musikalbum in einer Tauschbörse zum Download angeboten.

 

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