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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deVersicherungen können die Inanspruchnahme von Leistungen gegenüber ihren Versicherungsnehmern ablehnen. Im abgeschlossenen Versicherungsvertrag von Ihrer Rechtsschutzversicherung wird aufgeführt, wann diese nicht leistet.
Als Grundlage hierfür dienen die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Diese gelten allerdings nur als unverbindliche Musterbedingungen, weshalb jeder Versicherer weitere Bedingungen hinzufügen oder wegstreichen kann.
Wann Versicherungen ablehnen können
Es gibt unterschiedliche Fälle, in denen ein Versicherer berechtigt ist, die Rechtsschutzleistungen abzulehnen.
Ein Rechtsschutzversicherer kann in folgenden Fällen den Rechtsschutz verweigern:
Möglichkeiten für Antragsteller bei Ablehnung
In Fällen, in denen die Versicherung den Rechtsschutz beziehungsweise eine Kostenübernahme ablehnt, kann der Versicherte versuchen, durch eine Deckungsklage, ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid zu seinem Recht zu kommen.
Preiswert mit einem Rechtsschutz absichern
Mit dem Rechtsschutz Vergleich bei CHECK24 wird Ihnen eine Vielzahl an rechtsstarken Tarifen angezeigt. In der Tarifübersicht oder den Vertragsbedingungen können Sie einsehen, welche Konditionen im jeweiligen Tarif enthalten sind und sich mit einem passenden Schutz rechtlich absichern.
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