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089 - 24 24 12 44rsv@check24.deDie Beziehung zwischen dem Arbeitnehmer bzw. Angestellten und dem Arbeitgeber wird als Anstellungsverhältnis bezeichnet. Geregelt wird dieses Verhältnis durch einen Anstellungs-, Arbeits- oder Dienstvertrag. Darin sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers/Angestellten und des Arbeitgebers enthalten. Da ein solches Abhängigkeitsverhältnis durch einen Vertrag eine Rechtsgrundlage besitzt, besteht Rechtsschutz, d.h. beide Vertragsparteien können die vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten notfalls einklagen. In einem solchen, meist kostenintensiven Fall, ist es hilfreich, über eine private Rechtsschutzversicherung zu verfügen.
Auch Studentenjobs, Aushilfs- und Haushaltstätigkeiten gelten als Anstellungsverhältnisse. Daher können auch Personen, die sich in solchen Anstellungsverhältnissen befinden, Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Anstellungsverhältnisse sind komplex, da sie nicht nur durch nationale Sozial- und Arbeitsrechtsgesetze, sondern auch von europarechtlichen Gesetzen und Richtlinien bestimmt werden. Arbeitgeber besitzen daher bezüglich des Anstellungsvertrages auch keine vollumfängliche Gestaltungsfreiheit. Sie können jedoch in manchen Fällen vom Arbeits- und Tarifrecht abweichen. Ob Abweichungen oder Sonderregelungen legitim sind, ist nicht selten eine Frage gerichtlicher Entscheidungen.
Arbeitsgerichtsprozesse werden oftmals zu langwierigen Grundsatzentscheidungen, bei denen höchste Gerichtshöfe wie das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof „neues Recht schaffen“. Aufgrund gesellschaftlicher und kultureller Innovationen unterliegt das Arbeitsrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet ständig der Weiterentwicklung. Und da ein Anstellungsverhältnis von existentieller Bedeutung ist, ist zu überlegen, ob sich die Risiken in diesem Bereich nicht durch einen privaten Arbeitsrechtsschutz minimieren lassen.
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