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Beitragsanpassungsklausel

Die Beitragsanpassungsklausel ist üblicherweise ein Bestandteil eines Rechtsschutzvertrages. In den Allgemeinen Vertragsbedingungen ist aufgeführt, unter welchen Umständen und gemäß welcher Kriterien es zu einer legitimen Beitragsänderung kommen kann. Bei einer Beitragskontrolle wird untersucht, ob es ein finanzielles Ungleichgewicht zwischen den einkalkulierten beziehungsweise eingenommenen Beitragssummen und den tatsächlichen Aufwendungen gibt. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen die Einnahmen weit übersteigen, werden in der Regel die Beiträge angehoben.

Bei den meisten Versicherungsverträgen erfolgt jährlich eine Beitragsüberprüfung und -anpassung über einen unabhängigen Treuhänder. Aus welchen Faktoren sich eine Beitragsanpassung genau zusammensetzt, wird detailliert in Ziffer 7.8 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) aufgeführt.

Kommt es wegen neuer gesetzlicher oder juristischer Tatsachen zu einer Beitragsanpassung, kann der Versicherungskunde den neuen Versicherungsvertrag kündigen. Wenn also die Beiträge steigen, der Versicherungsumfang jedoch nicht zunimmt, kann der Versicherungsnehmer gemäß Ziffer 7.8.7 der ARB 2021 den Vertrag innerhalb von vier Wochen zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung mit sofortiger Wirkung kündigen.
 
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